Fehleinschätzung
Schwerer Pflegefall bekam nur Stufe 3
06.04.2009
Die Krebspatientin wurde von ihrem Mann hingebungsvoll gepflegt. Mit der richtigen Stufe 7 hätte sie sich zusätzlich eine Profi-Pflegerin leisten können. Die AK fordert eine Gesetzesänderung.
Die Arbeiterkammer empört sich, dass Patienten oft die falsche - eine zu niedrige - Pflegestufe zugesprochen bekommen. Das führt dazu, dass sie sich keine professionelle Pflege leisten können, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. Die AK fordert nun wiederholt eine Gesetzesänderung.
In Stufe 3 statt 7 gelandet
Heinz P. aus Niederösterreich pflegte
seine Frau in den letzten Monaten ihres Lebens aufopferungsvoll und mit
Hingabe, berichtet AKNÖ-Vizepräsidentin Brigitte Adler von einem Beispiel.
Die krebskranke Frau konnte keinen Löffel mehr halten, konnte nicht
selbstständig aufstehen, sich nicht einmal im Bett aufsetzen. Die Todkranke
erhielt Pflegestufe 3 zugesprochen. "Nach der Klage durch die Arbeiterkammer
war es plötzlich Pflegestufe 7", kritisiert Adler.
Pflegefachkraft muss ran
Dieser dramatische Fall von
Fehleinschätzung zeige klar: "Die Beurteilung des Pflegeaufwandes kann nur
eine diplomierte Pflegefachkraft vornehmen. Deshalb fordere ich eine
entsprechende Gesetzesänderung", so Adler: "Lasst die Profis ran!"
Dieser Fall sei kein Einzelfall. Immer wieder müssten
AK-Sozialrechtsexperten gegen viel zu niedrige Pflegegeldeinstufungen klagen.
Fordert neues Gesetz
Die Ursache ortet Brigitte Adler in einer
Gesetzeslücke: "Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass die einzigen, die dazu
ausgebildet sind, den Pflegeaufwand beurteilen. Das sind nur die ExpertInnen
des gehobenen Gesundheits-und Krankenpflegedienstes." Ein
Gerichtssachverständiger für Onkologie kann eine "Diagnose über das
Krankheitsbild" erstellen. Gefragt wäre aber "die Beurteilung des
Pflegeaufwandes".
Frau P. erhielt 442,90 Euro (Stufe 3) zugesprochen, tatsächlich standen ihr 1.665,80 Euro (Stufe 7) zu. Die professionelle Pflege bekam sie nicht mehr: Sie starb nach 3 Monaten.