Wien
Sechs Monate Haft für Rumpolds Ex-Frau
14.08.2014
Das Urteil gegen Erika D. ist noch nichts rechtskräftig.
Die Ex-Frau des früheren FPÖ-Politikers und -werbers Gernot Rumpold ist am Donnerstag wegen versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage im Wiener Straflandesgericht zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Erika D. wurde vorgeworfen, im Telekom-Prozess um eine verdeckte Parteispende an die FPÖ versucht zu haben, eine Zeugin zu einer inhaltlich unrichtigen Aussage zu bewegen.
Die betreffende Zeugin hatte in einem Werbe-Unternehmen Rumpolds an einem von insgesamt vier Konzepten mitgearbeitet, welche die Telekom Austria (TA) Rumpold abkaufte. Laut nicht rechtskräftigem erstinstanzlichem Urteil waren diese Konzepte samt und sonders nicht werthaltig und dienten nur als Grundlage, um mit einer "Scheinfakturierung" eine verdeckte Telekom-Spende von 600.000 Euro zu verschleiern, die in weiterer Folge der FPÖ zufloss.
Krankheit
Der Vorfall hat sich am 8. August 2013 zugetragen. Daniel war krankheitsbedingt zu Hause, als Rumpold im Wiener Landesgericht im Telekom-Prozess vor Gericht stand. Obwohl ihr Ruhe verordnet wurde, verfolgte Erika D. nach eigenen Aussagen einen Liveticker einer Tageszeitung, als dort die kurzfristig anberaumte Einvernahme einer "Überraschungszeugin" angekündigt wurde, die per Videokonferenz mit dem Bezirksgericht Leibnitz befragt werden soll. Erika D., die sich nicht schuldig bekannte, erkannte darin eine ihrer ehemaligen Mitarbeiterinnen wieder und kontaktierte sie nur wenige Minuten danach.
Liveticker
Laut Protokoll wurde die Einvernahme über den Liveticker um 16.05 Uhr bekannt gegeben, um 16.07 Uhr versuchte Erika D., die 47-jährige anzurufen, diese hob jedoch nicht ab. Um 16.16 Uhr erfolgte die erste SMS, um 16.53 Uhr die zweite SMS. "Was war der Grund?", fragte Richterin Gerda Krausam. "Ich wollte meine Mitarbeiter, Freelancer und Kooperationspartner vor diesen politischen Anfeindungen schützen", sagte Erika D . Als sie den Namen der Zeugin genannt haben, "habe ich nur noch geschrien". "Ich weiß doch, was passiert, ich habe die Anschuldigungen miterlebt und wurde von den Leuten auf der Straße angefeindet", sagte die Beschuldigte.
Erika D. wollte der Frau sagen, dass ihr alles sehr leidtue und dass der Name der 47-Jährigen nicht vonseiten der Firma rund um Rumpold bekannt gegeben wurde. Laut Protokoll gab Erika D. in der SMS an: "Ich werde alles versuchen, dass du dabei rausgehalten wirst." Und sie erinnerte die 47-Jährige daran, lange an dem Konzept gearbeitet zu haben. Wie die Frau im Vorjahr unter Wahrheitspflicht im sogenannten Telekom III-Prozess erklärte, habe sie in das Konzept für ein Telefon-Gewinnspiel ("Tele-Champion") lediglich eine Arbeitszeit von zwei bis drei Tagen investiert.
Falschaussage
Auf die Frage Richterin Gerda Krausam, ob sie die Zeugin zur Falschaussage bewegen wollte, sagte Daniel: "Niemals, ich wusste ja nicht, dass sie aussagen wird." Dazu legte ihr Anwalt Markus Singer von Erika D. verfasste SMS an ihn und Rumpold vor, während diese im Telekom-Prozess saßen. Diese Kurznachrichten sollten beweisen, dass Daniel zu diesem Zeitpunkt nichts von der angekündigten Aussage der Zeugin wusste. "Das ist ein zeitlicher Zusammenhang, der ein bisschen auffällt", bemerkte jedoch Richterin Krausam. "Ich brauche niemanden beeinflussen, wozu", sagte Erika D..
Die 47-Jährige ehemalige Mitarbeiterin, die auch in diesem Prozess als Zeugin auftrat, reagierte auf die Anrufe und SMS Erika Ds. nicht. Sie ahnte, dass sie da wahrscheinlich um Dinge gebeten worden wäre, die nicht der Wahrheit entsprechen würden. "Haben Sie die SMS als Beeinflussung aufgefasst?", fragte die Richterin. "Gewissermaßen", meinte die Zeugin. "Ich wollte nicht in etwas hineingezogen werden, was solche Wellen schlägt."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ihr Anwalt, der bereits Gernot Rumpold im Telekom-Prozess vertreten hat, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt beruft gegen die Strafhöhe. Gernot Rumpold ist im Telekom III-Prozess in erster Instanz wegen Untreue als Beteiligter zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.