ÖBB analysieren Auswirkung des Bescheids auf das Projekt.
Das Verkehrsministerium hat den Weiterbau des Semmering-Basistunnels genehmigt. "Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte" sei ein neuer Genehmigungsbescheid erteilt worden, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Damit können die Arbeiten nach einer etwa viermonatigen Pause fortgesetzt werden.
Am 10. Februar hatte der Verwaltungsgerichtshof die Baugenehmigung aufgehoben. Zumindest ein Sachverständiger sei nicht berechtigt gewesen, Gutachten nach dem Eisenbahngesetz zu erstellen. Bei einem Anrainer wurde die mögliche Lärmbelästigung an der falschen Stelle und nach falscher Methode erhoben. Unklar sei auch die Auswirkung auf deren Bio‐Permakulturanlage. Schließlich sei für die Deponie Longsgraben zur Ablagerung des Tunnelausbruchs ein gesondertes abfallrechtliches Verfahren nötig, die Bewilligung nach dem Eisenbahngesetz war nicht zulässig, urteilte der VwGH damals.
Inzwischen wurden weitere Lärmmessungen durchgeführt und das Umweltverträglichkeitsgutachten ergänzt. Zudem wurden von der ÖBB teilweise neue, dem Eisenbahngesetz entsprechende Sachverständige beauftragt, schreibt das Verkehrsministerium heute. Der vorliegende Bescheid enthalte keine neuen Auflagen.
Die ÖBB begrüßten den Bescheid umgehend. "Durch die rasche Ausstellung des neuen, positiven UVP-Bescheides wurden wichtige Voraussetzungen für die Realisierung geschaffen", heißt es in einer Aussendung. Auf Basis des Gesamtgenehmigungsbescheids zum Bau vor könne auch ein allfälliges Enteignungsverfahren beim Land Steiermark zur Deponie Longsgraben verhandelt werden. Auch die österreichische Bundesregierung habe den Realisierungsauftrag an die ÖBB-Infrastruktur AG letztmalig durch den einstimmigen Ministerratsbeschluss des Rahmenplans 2014 - 2019 im April 2014 erneuert.
Die ÖBB werden den 182 Seiten umfassenden Bescheid in den nächsten Wochen eingehend prüfen. Welche Auswirkungen in Summe auf das Projekt entstehen, wird gerade analysiert.