Verfassungsgerichtshof

Senioren klagen jetzt gegen Budget

23.12.2010

Die Seniorenvertreter wollen Teil des Budgets zu Fall bringen.

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© APA / HOCHMUTH
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Das gestern im Nationalrat beschlossene Budget wird auch von den Seniorenvertretern vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten werden. Das kündigten die Präsidenten des Seniorenrats, Andreas Khol (V) und Karl Blecha (S), bei einer Pressekonferenz am Donnerstag an. Konkret wollen sie die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Ehepaare, die keine Kinder (mehr) zu betreuen haben, zu Fall bringen. Verfassungsklagen gegen Teile des Budgets haben auch schon Studenten-Vertreter, das Land Vorarlberg und die Kärntner Freiheitlichen angekündigt.

Alleinverdienerabsetzbetrag
Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt ohne Kinder 364 Euro, die Streichung soll Einsparungen von 67 Mio. Euro bringen. Nach Protesten der Pensionisten hat die Regierung diese Maßnahme schon abgeschliffen. Pensionisten, deren Bezüge unter der Mindestpension (1.155 Euro für Paare) liegen, erhalten den Absetzbetrag weiterhin. Den Seniorenvertretern ist das aber zu wenig, sie wollen daher diese "bittere Pille" bis zum bitteren Ende bekämpfen. Eine Verfassungsklage könnte allerdings länger dauern. Laut Khol gibt es dafür zwei Möglichkeiten: entweder das Gesetz direkt anzufechten, oder die ersten Bescheide abwarten und diese einklagen. Letzteres würde aber erst 2012 möglich sein.

Bis auf den Alleinverdienerabsetzbetrag für Pensionisten finden die Senioren das Budget und die darin enthaltenen Einsparungen in Ordnung, denn auch dem Seniorenrat sei die Haushaltssanierung wichtig, betonte Khol. Daher unterstütze man grundsätzlich die Regierung. Was den Senioren aber sauer aufstößt, ist, dass die von der Regierungsspitze zugesagten Gespräche in Sachen Alleinverdienerabsetzbetrag nicht bzw. "nur" mit dem Sozialminister und einem Finanzstaatssekretär stattgefunden haben und nicht mit Kanzler und Finanzminister.

Reform gefordert
Die Senioren bekräftigten auch ihre Forderungen nach einer Reform des Pensionskassengesetzes, Einrichtung eines Pflegefonds und einer Vereinfachung der Pflegegeld-Verwaltung sowie einer Rücknahme der ebenfalls mit dem Budget wieder eingeführten einjährigen Wartefrist bis zur ersten Pensionsanpassung. Blecha und Khol sprechen sich weiters für eine Steuerreform noch in dieser Legislaturperiode aus - mit Entlastungen für die Pensionisten, versteht sich.

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