Mensdorff-Prozess

Sensation: Freispruch für Graf Ali

16.01.2013

Kein Beweis für Geldwäsche - 2 Monate bedingt für Fälschung.

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Richter Stefan Apostol brachte die Krux beim Geldwäsche-Prozess gegen Alfons Mensdorff-Pouilly auf den Punkt: „Die Art und Weise, wie Sie mit Millionen jongliert und diese im Geldkuvert transportiert haben, ist moralisch bedenklich. Ob Sie sich in den Spiegel schauen können, müssen Sie mit sich selbst ausmachen.“ Für eine Verurteilung wegen Geldwäsche von 12,6 Millionen Euro reichten die Beweise nicht. Waffenlobbyist „Graf Ali“ wurde freigesprochen.

Richter: „Die Suppe war zu dünn für Verurteilung“
Nur zwei Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung blieben von der Anklage übrig. Mensdorff hätten bis zu fünf Jahre Haft gedroht.

„Die Suppe war zu dünn“, analysierte Richter Apostol. Eine bittere Niederlage für Staatsanwalt Michael Radasztics. Er hat legte ­Berufung ein. „Der Grundsatz ,Im Zweifel für den Angeklagten‘ bekommt bei Ihnen eine neue Dimension“, meinte der Richter.

Keine Geldwäsche. Für Justiz-Insider war der Freispruch keine Überraschung. Denn die Anklage wegen Geldwäsche stand vom Start weg auf wackeligen Beinen. Viele wichtige Zeugen waren bereits verstorben. Die geladenen Manager von BAE Systems folgten der ­gerichtlichen Vorladung nicht. Kein leichtes Projekt für die Staatsanwaltschaft, „Graf Ali“ hinter Gitter zu bringen. Obwohl bewiesen werden konnte, dass Hunderttausende Euro in Briefkuverts verschoben wurden. Unter dem Codewort „Katalina“ war das Geld im Büro von „Graf Ali“ abholbar. Aber ob es sich dabei um Bestechungsgelder handelte, konnte nicht nachgewiesen werden.

Statt einer Verurteilung gab es eine Moralpredigt
Die größte Hürde für die Staatsanwaltschaft war, „Graf Ali“ nachzuweisen, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Diese Tat ist die Voraussetzung für das Delikt der Geldwäsche. Daran scheiterte die Justiz.

Auch wenn Richter Apostol „Graf Ali“ nicht verurteilen konnte, eine Moralpredigt hielt er ihm trotzdem. „Das Verfahren hat einen special smell, den Sie nicht mehr loswerden“, meinte Apostol. „Graf Ali“ hörte dem Richter aufmerksam zu; ob er sich die Vorwürfe zu Herzen nimmt, war nicht zu erkennen.

 

» Die Sache stinkt, sie stinkt sehr«
Selten noch hat ein Richter ­einen Freispruch so lange begründet. „Graf Ali“ bekam eine moralische Standpauke zu hören. Hier die besten Statements des Richters:

Über den Freispruch: „Ich bin nicht blind, ich kann hören und sehen, dass die Sache stinkt, sie stinkt sehr, aber nicht genug für eine Verurteilung. Bei Ihnen bekommt der Grundsatz ,Im Zweifel für den Angeklagten‘ eine neue Dimension. Aber eine Verurteilung ist auf Basis dieser Beweise nicht möglich.“

Über Bestechung: „Sind Sie korrupt? Das ist durchaus möglich. Haben Sie mit Bestechungen zu tun? Das kann auch sein. Bei BAE Systems war zwar von ,Drittzahlungen‘ die Rede gewesen, aber einen Beweis, dass es Bestechungsgelder sind, haben wir nicht.“

Über das Glück des Grafen: „Herr Mensdorff-Pouilly, Sie hatten Glück. Sie hatten Glück, dass die Briten nicht gekommen sind. Sie hatten Glück, dass das Verfahren in Großbritannien eingestellt wurde. Sie hatten Glück, dass sich Beweise nicht erhärten haben lassen. Sonst hätte die Sache ganz anders ausgesehen.“

Über die Rolle der Staatsanwaltschaft. „Der Staatsanwalt ist in einer schlechten Position, man könnte einen Schlussstrich ziehen, nach dem Motto: Aus Topfen kann man keine Butter mehr machen.“



 

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12:02 Uhr: Urteil nicht rechtskräftig, da Staatsanwalt beruft
Mensdorff nimmt das Urteil an. Der Staatsanwalt legt Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.  "Sie haben Glück", meint der Richter zu Mensdorff in der Urteilsbegründung. Glück insofern, als man dem Angeklagten die Geldwäsche nicht nachweisen konnte.

11:45 Uhr: Urteilsbegründung geht weiter
Richter Apostol begründet nun das Urteil zu falscher Beweisaussage. Und weiter: Der Vorwurf der Geldwäsche ist nicht nachweisbar.

11:38 Uhr: Beweismangel
Der Staatsanwaltt habe mit seiner Anklage "versucht, das Pferd von hinten aufzuzäumen", weil es an Beweisen gemangelt habe, meint der Richter. Es gebe Hinweise, dass die Anklage recht habe - aber man wisse es nicht. "Die Indizien zeigen in eine klare Richtung", meint er. Das System von BAE mochte unredlich gewesen sein - aber nicht kriminell.

11:30 Uhr: Bestechung nicht nachweisbar, so die Urteilsbegründung
Richter: "Die Frage ist: Sind Sie korrupt, haben Sie mit Bestechungen zu tun? Das ist sehr wahrscheinlich, das ist in diesem Verfahren deutlich geworden. Strafrechtlich  ist das nicht zu beurteilen." Ob das moralisch in Ordnung sei, habe das Gericht nicht zu beurteilen.

Es gebe im Akt keinen Beweis für Bestechungszahlungen, so der Richter. Die Indizien würden sich im Wesentlichen auf den Zeugen Cliff stützen. Er habe das Angebot angenommen, in England freigesprochen zu werden, wenn er auspacke. Die Aussagen von Cliff seien jedoch nicht konkret genug gewesen. "Die Frage ist: Was sind diese Drittzahlungen? Es kann sein, dass es hier illegale Zahlungen gegeben hat." Doch zum Tatzeitpunkt sei das Anfüttern etwa von Politikern noch nicht strafbar gewesen - heute schon.

Es habe sehr wohl konkrete Projekte gegeben, meint der Richter. "Die Wahrheit ist in der Mitte zu finden." Mensdorff sei die "firewall von Landon" gewesen. Der Grund: Landon habe Vertrauen zu Mensdorff gehabt. Bestechungen seien nicht nachweisbar.

11:23 Uhr: Zwei Monate bedingt für Mensdorff
Schuldspruch: Der Richter spricht Menssdorff wegen falscher Beweismittel und für schuldig befunden. Vom Vorwurf der Geldwäsche wird er freigesprochen. Er wird zu zwei Monaten bedingt verurteilt.

"Die Sache stinkt - sie stinkt sogar sehr", meint der Richter in der Urteilsbegründung. "Es kann sein, dass es wahr ist, was Ihnen der Staatsanwalt vorwirft. Doch die Schuld konnte Ihnen nicht nachgewiesen werden."

11:22 Uhr: Anwalt fordert Freispruch für Mensdorffs Mitangeklagten
Auch der Verteidiger des Zweitangeklagten geht auf die "Annahmen des Staatsanwalts" ein. BAE sei keine kriminelle Vereinigung, es gab keinen Beweis, dass die Gelder illegalen Zwecken zugeführt worden wären. Im Beweisverfahren sei herausgekommen, dass Landon in vielen Ländern tatsächlich investiert hat. Die Firmen Red Diamond etc. seien Landon zuzurechnen. "Es geht nicht darum, was vor drei Tagen geglaubt wurde, sondern darum, was heute hier bewiesen werden kann". Auch er verlangt einen Freispruch für seinen Mandanten

11:12 Uhr: Kronzeuge Cliff
Dem Kronzeugen Cliff seien Antworten bei Einvernahmen in England in den Mund gelegt worden, meint der Anwalt. Deshalb habe Cliff in seiner Einvernahme so oft auf das Protokoll verwiesen. Der Verteidiger schließt sich seinem Kollegen an und fordert einen Freispruch.

11:08 Uhr: Dubai-Investment
Der zweite Anwalt von Mensdorff ergreift das Wort. Es geht um das Dubai-Investment. Mensdorff habe nicht wissen können, dass die Zahlungsbestätigungen bei einer Hausdurchsuchung in seinem Büro vergessen hätten. Bei seiner ersten Einvernahme habe er die Bestätigung von 4,6 Mio. vorgelegt. Er habe nicht gewusst, dass diese Unterlage gefälscht war, so der Anwalt.

11:05 Uhr: Mensdorffs Anwalt fordert Freispruch
Die Vorwürfe der Geldwäsche hätten sich nicht bewahrheitet, meint der Verteidiger. Daher seien die Angeklagten freizusprechen, und mit diesem Freispruch sei auch die falsche Beweisaussage hinfällig.

11:01 Uhr: "Suppe zu dünn"
"Es gibt Zweifel genug, die in einem Rechtsstaat gegen eine Verurteilung sprechen", meint der Verteidiger. 2010 sei das Verfahren gegen Mensdorff in England auch deshalb eingestellt worden, weil die "Suppe zu dünn war". Nur weil die Zeugen nicht nach Österreich kommen, seien daraus keine Schlüsse zu ziehen. "Warum soll der Generaldirektor eines Konzerns hierher kommen und sagen: Ich bin ein Krimineller?"

10:57 Uhr: "Verdächtigung allein reicht nicht aus", so Mensdorffs Anwalt
"Wenn jemand viel im Internet unterwegs ist, kann man ihn auch des Kinderporno-Konsums verdächtigen. Aber die Verdächtigung allein reicht nicht aus. Man muss es ja auch beweisen", meint der Anwalt. Es habe sehr wohl Geld für Projekte gegeben - und wenn man nur eines nachweisen konnte, dann falle das Konstrukt der Anklage schon in sich zusammen. Denn dieses beruhe auf dem Verdacht. "Zu behaupten, das ist alles erstunken und erlogen, wird in einem Rechtsstaat nicht funktionieren."

10:53 Uhr: Schluss-Plädoyer des Verteidigers
Nun ist Verteidiger Harald Schuster mit seinem Plädoyer am Wort. "Es muss die Schuld nachgewiesen werden, das ist ein wichtiger Grundsatz: Wenn ich nicht sicher bin, dann ist der Angeklagte im Zweifel freizusprechen." Er geht damit auf das Indizien-Plädoyer des Staatsanwalts ein. "Geldwäscherei erfordert eine kriminelle Vortat, das ist der Tatbestand. Das Gericht muss aber eindeutig fesststellen, dass eine kriminelle Vereinigung bestanden hat, auch in England sind alle Verfahren eingestellt worden. Was nicht ausreicht, ist: "Ich glaube", wie der Staatsanwalt meint. Es muss nachgewiesen werden."

10:48 Uhr: Thema Geldwäsche
"Der Tatbestand der Geldwäscherei ist zu verurteilen, glaube ich", meint der Staatsanwalt. Zur Fälschung von Beweismitteln meint er: "Auch das ist zu verurteilen." Zuletzt kommt der staatsanwalt auf die falschen Beweisaussagen zu sprechen. Es sei nicht richtig gewesen, dass BAE an Eurofighter nicht beteiligt gewesen sei. Zu den Aussagen von Mensdorff vor dem U-Ausschuss bezüglich Braodman "hätte Mensdorff sich besser entschlagen." In Wahrheeit sei die Firma Mensdorff zuzuordnen, damit habe dieser im U-Ausschuss falsch ausgesagt.

"Es ist auch das vorgelagerte Geschehen zu beurteilen, das entspricht der gängigen Praxis", schließt der Staatsanwalt sein Plädoyer. Er fordert einen Schuldspruch.

10:42 Uhr: Firma Blue Planet
Der Staatsanwalt geht auf die angeblichen Zahlungen von 6 Millionen an die Firma Blue Planet ein. "Ich gehe davon aus, dass dieses Geld irgendwann wieder retour geflossen ist." Zuletzt geht der Staatswanwalt auf das angebliche Dubai-Investment Mensdorffs ein. Die Zahlungsbestätigung sei gefälscht worden, das Geld sei dort nie angekommen. "Die Verantwortung, dass es sich um Gelder von Landon gehandelt habe, ist nicht richtig."

"Ich möchte einen Richter zitieren (Strasser-Richter Olschak, Anm.), der vor wenigen Tagen hier gesagt hat: Sie werden in Österreich niemanden finden, der Ihnen diese Geschichte glauben wird, Herr Mensdorff."

10:37 Uhr: BAE-Manager erschienen nicht vor Gericht
"Warum sind die Manager nicht erschienen?" Einer, meint der Staatsanwalt, hätte ja zumindest erscheinen können und alles aufklären. Das sei jedoch nicht geschehen. Aus gutem Grund, meint er. Weil es nicht möglich gewesen sei.

Staatsanwalt: "Brodmann wurde von BAE gespeist. Das passt logisch nicht damit zusammen, dass es Landon-Geld gewesen sein soll." OMV-General Ruttenstorfer hatte gestern ausgesagt, dass "die politischen Rahmenbedingungen beeinflusst werden sollten." Zahlungen aus Singapur etwa passten auch nicht zu der Erklärung von Mensdorff, dass es sich um Investments für Landon gehandelt habe.   

10:31 Uhr: "Kriminelle Vereinigung", so der Staatsanwalt
Der Staatsanwalt geht in seinem Plädoyer ins Detail, zitiert aus einigen Aktenvermerken. In Ungarn und in Tschechien sei der Gripen angschafft worden. "Jetzt springe ich an das Ende der Geschichte: Mensdorff hat zu Beginn der Ermittlungen mit dem Zweitangeklagten festgehalten: "Unsere Linie ist sicher." Damals habe er noch nichts von weiteren Ermittlungen gewusst. Eventuelle Kick-Back-Zahlungen an BAE würden Mensdorff nichts helfen, denn auch dann würde es sich um Geldwäsche handeln. Es sei "zu einer kriminellen Vereinigung gekommen." "Ich halte es für zu weit hergeholt, dass mit den Firmenkonstrukten nur Spenden in die Dritte Welt verschleiert werden sollten." Wenn man nichts Illegales im Sinn habe, müsste man auch nichts verstecken, meint der Staatsanwalt sinngemäß.

"Das Nichterscheinen der vorgeladenen BAE-Manager ist auch im Beweisverfahren zu würdigen. In Österreich kann man sich der Aussage nicht entziehen, außer man schluckt ein Hendl mit Putz und Stingel." Auf europäischer Ebene sei es allerdings nicht möglich, die vorgeladenen Manager auch vor das Gericht vorführen zu lassen.

10:22 Uhr: Der Staatsanwalt geht auf die Gründung von Red Diamond ein
Die Zielsetzung dieser Firma sei gewesen, die Nachvollziehbarkeit der Tätigkeit möglichst schwer zu machen und möglichst geheimzuhalten. BAE habe mit Offshore-Gesellschaften und Neugründungen wie Valurex Berater-Verträge abgeschlossen. Es habe allerdings nie Beratungsleistungen gegeben. "Geld, das an diese Gesellschaften geflossen ist, hatte keinen wirtschaftlichen Hintergrund im Sinne von Leistungsaustausch. Auf diesem Weg sind an die Firma Broadman 12,7 Millionen geflossen." Die BAE-Leute hätten einfluss darauf genommen, was mit dem überwiesenen Geld zu geschehen habe - es gibt einen Aktenvermerk über "Drittzahlungen". In einem weiteren Aktenvermerk geht es darum "Einfluss für den Gripen in Ungarn" zu nehmen.

10:18 Uhr: Schluss-Plädoyer des Staatsanwaltes
Der Staatsanwalt wirft ein, dass eventuelle Kick-Back-Zahlungen auch als Untreue gewertet werden könnten. Im englischen Recht würde es als "theft", also Diebstahl, qualifiziert werden. Staatsanwalt Michael Radasztics beginnt mit seinem Schluss-Plädoyer: "Wir haben nicht immer das Glück, dass britische Journalisten die Gespräche aufzeichnen wie in einem anderen Verfahren. Deshalb müssen wir hier die Indizien bewerten. Ich bin der Überzeugung, dass mit einem Schuldspruch vorgegangen werden kann."

10:14 Uhr: Verlesung der Akten beendet
Der Richter beendet die Verlesung der Akten. Er erklärt, dass das Verfahren gegen Mensdorff ursprünglich mit einem Rechtshilfansuchen der Briten begonnen hatte. Im Zuge der U-Haft von Mensdorff in Großbritannien habe es intensiven Kontakt mit Behörden in vielen Ländern gegeben.Richter Apostol führt an, dass Mensdorff bisher unbescholten ist.

10:11 Uhr: BAE verlangt von Angestellten, sich an Gesetze zu halten
Der Vorstand des Konzerns BAE verlangte von Angestellten des Konzerns, ein Papier zu unterzeichnen, in dem sie ausdrücklich auf Korruption und Bestechung verzichten und sich an die Gesetze zu halten haben.

10:10 Uhr: Müdigkeit
Mensdorff wirkt müde und auch ein wenig gelangtweilt. Er sitzt mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank, zwischendurch unterhält er sich mit seinem Anwalt, wechselt ein paar Worte.

10:05 Uhr: "Red Diamond"
Jetzt geht es um die Firma Red Diamond, die auf den Britischen Jungferninseln gegründet wurde und der BAE zuzurechnen ist.

09:58 Uhr: Gespräch mit dem Anwalt
Es geht um die BAE, der Richter verliest Übersetzungen aus englischen Akten. Mensdorff unterhält sich kurz mit seinem Anwalt. Richter Apostol quält sich durch seitenlange Protokolle aus dem Akt.

09:52 Uhr: Richter verliest immer noch die Aussage von Julia Johnson
Der Richter verliest immer noch aus dem Akt. Heute ist das Interesse im Gerichtssaal größer als zuletzt. Es haben sich zahlreiche Kiebitze eingefunden.

09:40 Uhr Zeugenaussage
Zu Beginnder heutigen Verhandlung wird die Zeugenaussage von Julia Johnson verlesen. Sie ist Anwältin und arbeitet an der BAE-Untersuchung.

09:30 Uhr: Es geht los
Der Richter eröffnet die Sitzung.

Alle Hintergrund-Infos

Kommt er frei?
Dem Lobbyisten wird vorgeworfen, 12,6 Mio. Euro des Rüstungskonzerns BAE Systems über die Briefkastenfirma Brodmann Business auf den Virgin Islands geschleust zu haben. Aber: Weil ihm das Gericht als Vortat die Bildung einer kriminellen Organisation nachweisen muss, ist sogar ein Freispruch denkbar.

Der Einvernahme-Marathon am Mittwoch – es ging um Geldtransfers und Rückzahlungen in Millionenhöhe – verlief abwechslungsreich: Ex-OMV-Generaldirektor Wolfgang Ruttensdorfer lobte den Beschuldigten: „Er hat die Verträge gut abgewickelt“, sagte er über Mensdorffs Zeit als Berater für OMV. Aber: „Die Zahlungen des Erfolgshonorars liefen über Brodmann“, so Ruttensdorfer. Damit wurde Mensdorffs Aussage, er habe mit Brodmann nichts zu tun, klar widerlegt.

Lobbyist wehrt sich. Auch der Ex-Mitarbeiter Christian P. belastete Graf Ali: „Er war die richtige Adresse für Schmiergelder“, sagte P. über ein Projekt in Ungarn, das aber nicht Gegenstand der Anklage ist. Mensdorff konterte: „Das ist fachlich falsch.“ Schließlich bekräftigten zwei Zeugen Graf Alis Version, dass die umstrittenen Millionen, die er verteilt haben soll, in Projekte geflossen sind.

Pilz: ‚Er ist Schlüssel- Figur der Korruption‘Mindestens zwei Jahre Gefängnis-Alltag mit 400 anderen Verurteilten in der Justizanstalt Simmering, tägliche Arbeit in der Bibliothek, möglicherweise Haft in einer Doppelzelle. Dieser triste Alltag droht Ex-Innenminister Ernst Strasser, der am Montag nicht rechtskräftig zu vier Jahren unbedingt verurteilt wurde. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Ende 2013 entscheidet das Höchstgericht, ob das Ersturteil vom Montag bestätigt wird. Dann wird Strasser, wohl nicht vor 2014, per Post eine Aufforderung zum Haftantritt zugestellt. „Wir bemühen uns, dass er nicht bevorzugt wird“, sagt der Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl, zu ÖSTERREICH.

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