Für Telekomanbieter

Staat lässt sich Telefonüberwachung 17 Mio. kosten

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Mit der Reform des Sicherheitspolizeigesetzes dürfen Fahnder auch ohne Richter-Sanktus Handy-Standortdaten abfragen.

Österreichs Telekomunternehmen bekommen vom Staat 17 Mio. Euro für den Einbau technischer Einrichtungen zur Überwachung des Telekomverkehrs. Das geht laut ORF aus der Investitionskostenverordnung des Justizministeriums hervor. Die Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft. Betreiber haben dann drei Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das Telekommunikationsgesetz 2003 verpflichtet die Provider dazu, "alle Einrichtungen bereitzustellen, die zur Überwachung einer Telekommunikation nach den Bestimmungen der StPO erforderlich sind".

Genormte Schnittstellen
Laut Telekom Austria hat es eine Einigung zwischen Providern und Regierung gegeben. Demnach deckt das Geld einen Teil der Kosten für den Einbau genormter Schnittstellen zur Überwachung der Telekommunikation ab. Wie viel Geld der Einbau dieser Schnittstellen - gemeint sind die vom europäischen Telekommunikationsnormungsinstitut ETSI unter Regie von Geheimdienstlern und Strafverfolgern genormten Systeme - die TA letztlich gekostet hat, hat das Unternehmen nicht bekannt gegeben.

Vergütung pro Anfrage
Einzelne Überwachungsmaßnahmen werden gemäß Überwachungskostenverordnung abgegolten. Die "Ermittlung einer Funkzelle" vergütet der Staat dem Provider mit 148 Euro, die "Einrichtung pro Funkzelle" mit 64 Euro.

Ohne Richter-Sanktus
Mit der am 6. Dezember 2007 verabschiedeten Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz dürfen die Fahnder auch ohne richterliche Genehmigung bei "Gefahr im Verzug" bei den Providern Handy-Standortdaten abfragen. Laut einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des LIF-Abgeordneten Alexander Zach von Mitte Juni 2008 hat die Polizei im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 30. April 2008 insgesamt 3.863 Anfragen gemäß SPG durchgeführt.

Internet-Fragen gratis
Davon sind allerdings nicht alle kostenpflichtig, da die Internet-Provider laut § 53 Abs. 3a SPG die Auskünfte über IP-Adressen "unverzüglich und kostenlos" zu erteilen haben. Die Telefonieanbieter werden vom Staat gemäß Überwachungskostenverordnung entschädigt.

In den 17 Mio. Euro ebenso nicht enthalten sind die Kosten, die auf Staat und Provider - also letztlich auf die Bürger - im Rahmen der mindestens sechsmonatigen Vorratsspeicherung (VDS; Data-Retention) sämtlicher Telefonie- und Internet-Verbindungsdaten zukommen.

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