Mit der Reform des Sicherheitspolizeigesetzes dürfen Fahnder auch ohne Richter-Sanktus Handy-Standortdaten abfragen.
Österreichs Telekomunternehmen bekommen vom Staat 17 Mio. Euro für den Einbau technischer Einrichtungen zur Überwachung des Telekomverkehrs. Das geht laut ORF aus der Investitionskostenverordnung des Justizministeriums hervor. Die Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft. Betreiber haben dann drei Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das Telekommunikationsgesetz 2003 verpflichtet die Provider dazu, "alle Einrichtungen bereitzustellen, die zur Überwachung einer Telekommunikation nach den Bestimmungen der StPO erforderlich sind".
Genormte Schnittstellen
Laut Telekom Austria hat es eine Einigung
zwischen Providern und Regierung gegeben. Demnach deckt das Geld einen Teil
der Kosten für den Einbau genormter Schnittstellen zur Überwachung der
Telekommunikation ab. Wie viel Geld der Einbau dieser Schnittstellen -
gemeint sind die vom europäischen Telekommunikationsnormungsinstitut ETSI
unter Regie von Geheimdienstlern und Strafverfolgern genormten Systeme - die
TA letztlich gekostet hat, hat das Unternehmen nicht bekannt gegeben.
Vergütung pro Anfrage
Einzelne Überwachungsmaßnahmen werden
gemäß Überwachungskostenverordnung abgegolten. Die "Ermittlung einer
Funkzelle" vergütet der Staat dem Provider mit 148 Euro, die "Einrichtung
pro Funkzelle" mit 64 Euro.
Ohne Richter-Sanktus
Mit der am 6. Dezember 2007 verabschiedeten
Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz dürfen die Fahnder auch ohne
richterliche Genehmigung bei "Gefahr im Verzug" bei den Providern
Handy-Standortdaten abfragen. Laut einer Antwort des Innenministeriums auf
eine Anfrage des LIF-Abgeordneten Alexander Zach von Mitte Juni 2008 hat die
Polizei im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 30. April 2008 insgesamt 3.863
Anfragen gemäß SPG durchgeführt.
Internet-Fragen gratis
Davon sind allerdings nicht alle
kostenpflichtig, da die Internet-Provider laut § 53 Abs. 3a SPG die
Auskünfte über IP-Adressen "unverzüglich und kostenlos" zu erteilen haben.
Die Telefonieanbieter werden vom Staat gemäß Überwachungskostenverordnung
entschädigt.
In den 17 Mio. Euro ebenso nicht enthalten sind die Kosten, die auf Staat und Provider - also letztlich auf die Bürger - im Rahmen der mindestens sechsmonatigen Vorratsspeicherung (VDS; Data-Retention) sämtlicher Telefonie- und Internet-Verbindungsdaten zukommen.