Grünen-Chef unter Druck
Sideletter: Hat Kogler in Interview gelogen?
02.02.2022Noch im Mai verneinte der Grünen-Chef die Existenz einer geheimen Zusatzvereinbarung mit der ÖVP.
Die umstrittenen Sideletter von ÖVP mit FPÖ bzw. mit Grünen sorgen weiterhin für Aufregung. Vor allem bei den Grünen brodelt es, am Dienstag griffen bereits erste Nationalratsabgeordnete die Parteispitze direkt an.
Hat Kogler gelogen?
Parteichef Werner Kogler gerät nun wegen eines Interviews, das der Grünen-Chef im Mai der „Kleinen Zeitung“ gegeben hat, weiter unter Druck. Obwohl Kogler persönlich die Zusatzvereinbarung mit der ÖVP unterschrieben hat, verneinte er die Existenz solcher Sideletter.
Im Interview wurde der Grünen-Chef konkret gefragt, ob es bezüglich des ORF einen Sideletter mit der ÖVP gäbe. Kogler antwortete darauf: „Nein. Uns sind zwei Aspekte wichtig. Das ORF-Management muss die Herausforderungen der digitalen Medienwelt beherrschen, und es muss die redaktionelle Unabhängigkeit gestärkt werden.“
Anzeige für Partei-Chefs?
"Die Inhalte dieser Vereinbarungen sind klar rechtswidrig", so Verfassungsrechtler Heinz Mayer zu ÖSTERREICH. Tatsächlich werden in den Nebenvereinbarungen den regierenden Parteien nicht nur Aufsichtsrats-Posten zugeteilt - sondern auch Vorstandsbesetzungen. Das betrifft im Fall von Türkis-Blau den Chefposten der ÖBAG (mit Thomas Schmid besetzt), Direktorsposten beim ORF (im Fall von Türkis-Grün) oder bei der FMA (das betrifft beide Koalitionen).
Wie die ZiB 1 herausarbeitete, widersprechen diese Abmachungen sowohl dem Aktienrecht, dem ORF-Gesetz als auch dem Finanzmarktaufsichtsgesetz - es handelt sich wohl um eine ganze Reihe von Gesetzesbrüchen.
Prüfung. Mayer meint, dass eine Anzeige gegen die (Ex-)Parteichefs Sebastian Kurz, HC Strache bzw. Werner Kogler von der Staatsanwaltschaft ernsthaft geprüft werden müsse. "Das Problem beginnt ja schon damit, dass die jeweiligen Aufsichtsräte bzw. der Stiftungsrat so besetzt werden, dass sie lenkbar sind. Und dann werden extrem teure Hearings veranstaltet, um Postenbesetzungen zu rechtfertigen."
Fragt sich nur, ob so eine Anzeige erstattet wird. Für alle genannten gilt die Unschuldsvermutung.