Datenschutz verletzt

Skandal um Schüler-Gesundheitsdaten

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Die Stadt Wien verlangte von Ärzten Gesundheitsblätter und Elternfragebögen - die Ärztekammer sieht einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht.

Laut den Wiener Grünen hat die Stadt Wien eine "gravierende Datenschutzverletzung" im Wiener Gesundheitsbereich begangen: Die Magistratsabteilung 15 (Gesundheitsdienste) soll die Wiener Schulärzte aufgefordert haben, Gesundheitsdaten von Schülern der 4. und 8. Schulstufe herauszugeben. Rund 70.000 Eltern und Schüler seien davon betroffen, berichtete die Gesundheitssprecherin der Wiener Grünen, Sigrid Pilz.

Für gesundheitsbezogene Daten brauche es laut Pilz rechtliche Grundlagen. Vor allem das Einverständnis der Betroffenen müsse eingeholt werden. Das sei im vorliegenden Fall aber nicht geschehen, genauso wenig wie eine Anonymisierung der Daten.

Datenschutz verletzt
In einem mit "Dringend" versehenen Schreiben an die Ärzte bittet die MA 15 um die Übermittlung von Gesundheitsblättern (der Schüler, Anm.) und der Elternfragebögen - für die Erstellung einer Studie, wie es heißt. Die Zielgruppe ist laut Grünen groß: Umfasst sind rund 16.000 Kinder der 4. Schulstufe und 8.000 der 8. Schulstufe. Aus den angeforderten Unterlagen seien sowohl persönliche Gesundheitsdaten als auch Details zu sozialen Verhältnissen ersichtlich. In den Elternfragebögen wurde zum Beispiel nach Zuckerkrankheit und Übergewicht gefragt.

Eltern u. Ethikkommission nicht eingebunden
Sowohl das Ärztegesetz, das eine Schweigepflicht vorsieht, als auch Datenschutz-Bestimmungen würden damit verletzt, kritisierte Pilz, die sich nicht generell gegen die Durchführung einer derartigen Studie aussprach. Eine solche müsse jedoch anders durchgeführt werden, nämlich mit Einverständnis der Eltern und nach Abklärung der rechtlichen Fragen - unter anderem bei der Ethikkommission.

Die Grün-Politikerin kündigte eine Anfrage an die zuständige Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) an, die unter anderem darüber Auskunft geben soll, wer die Studie durchführen wird. Pilz forderte auch die sofortige Rücknahme der Weisung zu Weitergabe der Daten.

Vater zeigte Fall an
Zudem hat bereits ein Vater eines betroffenen Kindes eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt, berichtete Pilz.

Stadt Wien: Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien - die Magistratsabteilung 15 - hat am Donnerstag die von den Grünen erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Eine Datenschutzverletzung liege nicht vor, hieß es in einer Aussendung.

"Die Schulärzte sind Bedienstete der MA 15 und damit Bedienstete des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Stadt Wien. Die Daten bleiben daher in derselben Organisationseinheit, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht", hieß es in der Reaktion.

Es gehöre zu den Aufgaben der Schulärzte, regelmäßige Untersuchung durchzuführen und diese zu dokumentieren. Die Ärzte, so wurde betont, unterliegen "wie alle Bediensteten der MA 15" der Amtsverschwiegenheit.

Ärztekammer: strafrechtliche Folgen
Die Wiener Ärztekammer teilt die Rechtsansicht der Stadt Wien nicht, wonach Schulärzte gesundheitsbezogene Daten an ihre übergeordnete Dienststelle (MA 15) weitergeben dürfen. Dies sei "strikt verboten", betonte Kammerpräsident Walter Dorner in einer Aussendung am Donnerstag. Es sei "unbestritten", dass die ärztliche Schweigepflicht auch für alle Schulärzte gelte und die Datenweitergabe an Dritte nicht erlaubt sei.

Auch wenn die Daten an den Dienstgeber weitergeben werden, würden die Ärzte gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Dies könnte allenfalls strafrechtliche Folgen nach sich ziehen und wäre disziplinär zu ahnden, warnte Dorner. Dass die im Elternfragebogen abgefragten Daten den Schulärzten "anvertraut" wurden und daher auch nicht weitergegeben werden dürfen, ergebe sich bereits aus dem Fragebogen. "Nur für die Schulärztin/den Schularzt bestimmt" sei darauf zu lesen, so Dorner.

Aufruf an Schulärzte
Noch am Donnerstag ging ein Schreiben der Wiener Ärztekammer an sämtliche Wiener Schulärzte. Dieses wird den Aufruf beinhalten, sich der Aufforderung der MA 15 zu widersetzen und keine Daten von Schülern weiterzugeben. "Das Vertrauen von Kindern wie auch ihrer Eltern in den jeweiligen Schularzt ist enorm wichtig und darf durch Aktionen wie diese keinesfalls erschüttert werden", betonte Dorner.

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