"Signalwirkung"
So begründet der Richter das Urteil
14.01.2013Justiz muss "aufzeigen", dass sie "in der Lage ist", gegen Korruption vorzugehen.
Korruption oder Freunderlwirtschaft seien keine Neuerscheinung, gab Richter Georg Olschak in der Urteilsbegründung zu bedenken: "Was neu ist, ist diese Offenkundigkeit, diese unverschämte Offenheit, mit der sie praktiziert wird." Die Justiz müsse "aufzeigen, dass sie gewillt und in der Lage ist, dagegen vorzugehen", verwies Olschak auf die aus seiner Sicht erwünschte generalpräventive Wirkung des Urteils.
Früher sei Korruption "hinter verschlossenen Türen in Hinterzimmern von Konditoreien" betrieben worden, meinte er wohl in Anspielung an den berüchtigten "Club 45" von Udo Proksch, der im Demel getagt hatte. "Heute werden Firmen gegründet, die Lobbying betreiben. Lobbyisten geben sich in der Lobby im Europäischen Parlament offenbar die Klinke in die Hand und merken gar nicht, auf welch schmalem Grat sie sich bewegen. Um diese Gratwanderung aufzuzeigen, bedarf es dieses Urteils", legte Olschak dar.
Es sei "notwendig", über Ernst Strasser "eine Strafe zu verhängen, die eine abschreckende Wirkung auf mögliche Nachahmungstäter hat. Und davon gibt es wohl einige", spielte Olschak auf anhängige Strafverfahren gegen zahlreiche weitere ehemalige und noch aktive Politiker des Landes an.