Die Stichwahl um die Hofburg muss wiederholt werden.
Entscheidend für die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl waren Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken. Wie Holzinger in seiner Urteilsbegründung ausführte, wurden in diesen Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet.
Holzinger betonte, dass damit Rechtsvorschriften verletzt wurden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet sind. Zwar anerkannte der Präsident, dass keiner der vom Gericht befragten Wahlbeisitzer einen konkreten Manipulationsverdacht geäußert habe, er verwies aber auch auf die bisher strenge Judikatur des Gerichts zu diesem Thema: "Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich."