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So brutal wird neues Fremdenrecht

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Fekter "schließt die Hintertür für Kriminelle".

Das neue Fremdenrechtspaket wurde Mittwochabend im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Bezüglich der Folgeanträge (neue Anträge, die nach Ablehnung in den Instanzen gestellt werden) wird durch das Gesetz der faktische Abschiebeschutz abgeschafft, wenn diese Anträge unberechtigt erscheinen. Damit wird das Ansuchen zwar weiter behandelt, der betroffene Asylwerber kann aber bereits während dessen in seinen Heimatstaat bzw. das für sein Verfahren eigentlich zuständige Land abgeschoben werden.

Die aktuelle Kriminalstatistik ist ein Mitgrund für die heiße Debatte.

Last-Minute-Verfahren
Weiters wird eine Art Last-Minute-Verfahren eingezogen. Wenn der Folgeantrag innerhalb von 18 Tagen vor dem Termin zur Außerlandbringung eingebracht wird, gibt es einen Abschiebungsstopp nur noch dann, wenn subjektive Gründe gegen die Ausweisung sprechen. Wird der Antrag innerhalb von zwei Tagen vor der Abschiebung eingebracht, darf die Person lediglich dann im Land bleiben, wenn im Herkunftsstaat besondere Ereignisse auftreten, etwa der Ausbruch eines Bürgerkriegs. Persönliche Umstände werden nicht mehr berücksichtigt.

Verschärft werden auch die Gebietsbeschränkungen. Der Asylwerber darf sich während des erstinstanzlichen Verfahrens nur noch in einem politischen Bezirk (im Regefall der Traiskirchen-Bezirk Baden) aufhalten. Bisher war diese Gebietsbeschränkung auf 20 Tage beschränkt.

Meldepflichten
Auch die Meldepflichten werden strenger. Wer nicht in einer Bundesbetreuungsstelle lebt, hat sich in Abständen von 48 Stunden bei einer Polizeiinspektion zu melden. Diejenigen, die in einer Betreuungsstätte wohnen, dürfen sich nicht mehr als zwei Tage aus dieser entfernen. Bei Übertretungen drohen Geldstrafen.

Öfter zur Anwendung kommen dürfte künftig die Schubhaft. Bei "Dublin"-Fällen, also Asylwerbern, für deren Verfahren ein anderer Staat zuständig ist, wird dieses Mittel künftig wohl Usus sein. Allerdings muss es in jedem Fall eine Einzelfallprüfung geben, ob die Schubhaft gerechtfertigt ist. Grundsätzlich kann in Österreich Schubhaft 10 Monate lang innerhalb von zwei Jahren verhängt werden.

Altersfeststellung
Eine weitere umstrittene Passage des Gesetzes betrifft die Möglichkeit der Altersfeststellung via Röntgen. Auf diesem Weg soll in Zweifelsfällen geklärt werden, ob Asylwerber tatsächlich Anspruch auf ein begünstigtes Verfahren als Jugendliche haben. Bringt auch die radiologischen Untersuchung keine Klärung, ist von Minderjährigkeit auszugehen. Verwandtschaftsverhältnisse können künftig via DNA-Test nachgewiesen werden. Stellt sich das behauptete Verwandtschaftsverhältnis tatsächlich als solches heraus, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten für den Test.

Künftig kann der Asylstatus auch nach verfestigtem Aufenthalt (fünf Jahre) aberkannt werden, wenn rechtskräftige Verurteilungen bei einem Vorsatzdelikt vorliegen. Für eine Abschiebung ist freilich Voraussetzung, dass die Asylgründe nicht mehr gegeben sind.

Strafen bei Scheinehe
Beim Eingehen einer Scheinehe macht sich künftig nicht nur der österreichische Ehepartner sondern auch der Fremde selbst strafbar. Dasselbe gilt für Scheinadoptionen. Familienangehörige von Fremden können in Hinkunft nicht mehr belangt werden, wenn sie Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt leisten. Auch droht nicht mehr der Verlust der Staatsbürgerschaft, sollte sich nach Jahren bei einem Vaterschaftstest herausstellen, dass der vermeintliche österreichische Vater nicht der leibliche Vater ist.

Quasi umgangen wird ein jüngst publiziertes Urteil des VwGH, wonach während des Bleiberechtsverfahrens eine Abschiebung nicht gestattet ist. Nun wird normiert, dass der Antrag in der Regel keinen Abschiebeschutz für den Antragsteller bietet. Allerdings ist in Ausnahmefällen mit der Abschiebung zuzuwarten. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Fremde vor dem 1. Mai 2004 nach Österreich kam und sich zumindest die Hälfte des Zeitraums legal im Land befunden hat.

Gegen Missbrauch
Innenminister Maria Fekter (V) verteidigte die umstrittene Novelle mit dem Missbrauchs-Argument. "Wir müssen die Hintertür für Schlepper und Kriminelle schließen, damit wir die Vordertür für verfolgte und bedrohe Flüchtlinge offenhalten können", so Fekter. Ihr Ziel sei es, Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen und dafür bräuchte es ein "geordnetes Fremdenrecht".

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