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So brutal wird neues Fremdenrecht
21.10.2009
Fekter "schließt die Hintertür für Kriminelle".
Das neue Fremdenrechtspaket wurde Mittwochabend im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Bezüglich der Folgeanträge (neue Anträge, die nach Ablehnung in den Instanzen gestellt werden) wird durch das Gesetz der faktische Abschiebeschutz abgeschafft, wenn diese Anträge unberechtigt erscheinen. Damit wird das Ansuchen zwar weiter behandelt, der betroffene Asylwerber kann aber bereits während dessen in seinen Heimatstaat bzw. das für sein Verfahren eigentlich zuständige Land abgeschoben werden.
Die aktuelle Kriminalstatistik ist ein Mitgrund für die heiße Debatte.
Last-Minute-Verfahren
Weiters wird eine Art
Last-Minute-Verfahren eingezogen. Wenn der Folgeantrag innerhalb von 18
Tagen vor dem Termin zur Außerlandbringung eingebracht wird, gibt es einen
Abschiebungsstopp nur noch dann, wenn subjektive Gründe gegen die Ausweisung
sprechen. Wird der Antrag innerhalb von zwei Tagen vor der Abschiebung
eingebracht, darf die Person lediglich dann im Land bleiben, wenn im
Herkunftsstaat besondere Ereignisse auftreten, etwa der Ausbruch eines
Bürgerkriegs. Persönliche Umstände werden nicht mehr berücksichtigt.
Verschärft werden auch die Gebietsbeschränkungen. Der Asylwerber darf sich während des erstinstanzlichen Verfahrens nur noch in einem politischen Bezirk (im Regefall der Traiskirchen-Bezirk Baden) aufhalten. Bisher war diese Gebietsbeschränkung auf 20 Tage beschränkt.
Meldepflichten
Auch die Meldepflichten werden strenger. Wer
nicht in einer Bundesbetreuungsstelle lebt, hat sich in Abständen von 48
Stunden bei einer Polizeiinspektion zu melden. Diejenigen, die in einer
Betreuungsstätte wohnen, dürfen sich nicht mehr als zwei Tage aus dieser
entfernen. Bei Übertretungen drohen Geldstrafen.
Öfter zur Anwendung kommen dürfte künftig die Schubhaft. Bei "Dublin"-Fällen, also Asylwerbern, für deren Verfahren ein anderer Staat zuständig ist, wird dieses Mittel künftig wohl Usus sein. Allerdings muss es in jedem Fall eine Einzelfallprüfung geben, ob die Schubhaft gerechtfertigt ist. Grundsätzlich kann in Österreich Schubhaft 10 Monate lang innerhalb von zwei Jahren verhängt werden.
Altersfeststellung
Eine weitere umstrittene Passage des Gesetzes
betrifft die Möglichkeit der Altersfeststellung via Röntgen. Auf diesem Weg
soll in Zweifelsfällen geklärt werden, ob Asylwerber
tatsächlich Anspruch auf ein begünstigtes Verfahren als Jugendliche haben.
Bringt auch die radiologischen Untersuchung keine Klärung, ist von
Minderjährigkeit auszugehen. Verwandtschaftsverhältnisse können künftig via
DNA-Test nachgewiesen werden. Stellt sich das behauptete
Verwandtschaftsverhältnis tatsächlich als solches heraus, übernimmt die
öffentliche Hand die Kosten für den Test.
Künftig kann der Asylstatus auch nach verfestigtem Aufenthalt (fünf Jahre) aberkannt werden, wenn rechtskräftige Verurteilungen bei einem Vorsatzdelikt vorliegen. Für eine Abschiebung ist freilich Voraussetzung, dass die Asylgründe nicht mehr gegeben sind.
Strafen bei Scheinehe
Beim Eingehen einer Scheinehe macht sich
künftig nicht nur der österreichische Ehepartner sondern auch der Fremde
selbst strafbar. Dasselbe gilt für Scheinadoptionen. Familienangehörige von
Fremden können in Hinkunft nicht mehr belangt werden, wenn sie Beihilfe zu
unbefugtem Aufenthalt leisten. Auch droht nicht mehr der Verlust der
Staatsbürgerschaft, sollte sich nach Jahren bei einem Vaterschaftstest
herausstellen, dass der vermeintliche österreichische Vater nicht der
leibliche Vater ist.
Quasi umgangen wird ein jüngst publiziertes Urteil des VwGH, wonach während des Bleiberechtsverfahrens eine Abschiebung nicht gestattet ist. Nun wird normiert, dass der Antrag in der Regel keinen Abschiebeschutz für den Antragsteller bietet. Allerdings ist in Ausnahmefällen mit der Abschiebung zuzuwarten. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Fremde vor dem 1. Mai 2004 nach Österreich kam und sich zumindest die Hälfte des Zeitraums legal im Land befunden hat.
Gegen Missbrauch
Innenminister Maria Fekter (V) verteidigte die
umstrittene Novelle mit dem Missbrauchs-Argument. "Wir müssen die
Hintertür für Schlepper und Kriminelle schließen, damit wir die Vordertür
für verfolgte und bedrohe Flüchtlinge offenhalten können",
so Fekter. Ihr Ziel sei es, Österreich zum sichersten Land der Welt zu
machen und dafür bräuchte es ein "geordnetes Fremdenrecht".