Diese Verschärfungen bringt das neue Asylgesetz, das die Regierung beschließen wird.
Die Regierung hat das heftig umstrittene neue Asylgesetz in Begutachtung geschickt. Wie bei jeder Asylrechtsnovelle in den vergangenen 20 Jahren bringt der Entwurf deutliche Verschärfungen der bisherigen Gesetzeslage. Das sind die wichtigsten Punkte:
Flüchtlinge dürfen nur noch drei Jahre hierbleiben
- Obergrenze. Der umstrittenste Punkt bringt einen Stopp von Asylanträgen. Wenn es die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ verlangt, kann Flüchtlingen die Einreise nach Österreich per Ministerratsbeschluss verweigert werden. Eine zahlenmäßige Obergrenze steht nicht in dem Entwurf, doch die Regierung würde diesen Beschluss bei 37.500 Anträgen 2016 festgelegen.
- Familiennachzug. Ist diese Verordnung in Kraft, dürfen nur noch Flüchtlinge mit engen Angehörigen in Österreich einreisen.
- Asyl auf Zeit. Anerkannte Flüchtlinge dürfen vorläufig nur noch drei Jahre lang hierbleiben. Der Status wird verlängert, wenn sich die Situation im Herkunftsland nicht geändert hat.
- Registrierung. An den Grenzübergängen werden neue Registrierzentren aufgebaut, zu denen auch illegal Eingereiste gebracht werden sollen.
- Das Gesetz befindet sich derzeit in einer einwöchigen Begutachtungsphase. Am 25. April soll es im Innenausschuss des Parlaments beschlossen werden, danach im Plenum. Die Zustimmung einiger SPÖ-Mandatare wackelt.
Bures: "Wir müssen für Notfälle gerüstet sein"
ÖSTERREICH: In der SPÖ gibt es Aufregung um die Sonderbestimmungen zum Asylgesetz. Sie sind für diese Verordnungsermächtigung?
Doris BURES: Es gibt kaum ein Land, das in der Flüchtlingsfrage so ein menschliches Gesicht gezeigt hat wie Österreich im letzten Herbst. Aber es ist klar, dass wir die Flüchtlingsbewegung nicht für ganz Europa meistern können. Wer hilft, trägt schließlich auch Verantwortung. Die Menschen, die zu uns kommen, brauchen Wohnungen, Arbeitsplätze und Schulen. Daher sind wir gemeinsam zum Ergebnis gelangt, dass eine neue Regelung notwendig ist, die selbstverständlich im Einklang mit den Menschenrechten stehen muss.
ÖSTERREICH: Warum? Und warum so dringend? Es gibt ja derzeit keinen Notstand.
BURES: Wir müssen jetzt Vorsorge treffen. Denn alle Experten sagen uns, dass die Flüchtlingsbewegungen möglicherweise wieder ansteigen werden.
ÖSTERREICH: Trotzdem: Notstand gibt es noch keinen. Kommt das Gesetz nicht überfallsartig?
BURES: Große Teile der Asylgesetznovelle wurden bereits vier Wochen begutachtet und in einem Experten-Hearing diskutiert. Und jetzt werden auch die zusätzlichen Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung einer Begutachtung unterzogen. Der allerwichtigste Punkt: Die Verordnung kann nicht ohne das Parlament in Kraft treten. Das ist demokratiepolitisch wichtig.
ÖSTERREICH: Trotzdem wird es heute am SPÖ-Parteitag Diskussionen geben: Sonja Wehsely protestiert heftig.
BURES: Es wird wie immer in der SPÖ eine faire Diskussion und gemeinsame Beschlüsse geben. Wir sind uns alle einig, dass es beides geben muss: Menschlichkeit und Ordnung. Dazu gehört, dass wir kontrollieren, wer in unser Land kommt – auch da gibt es keine Differenzen. Einig sind wir uns auch, dass es eine gemeinsame Lösung in Europa geben muss.
Interview: W. Fellner