ÖSTERREICH zeigt, was bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuung zu beachten ist: Qualifikation und Arbeitsverhältnis der Betreuungspersonen.
Im nächsten Jahr kommen Familien in den Genuss eines ganz besonderen Steuerzuckerls: Mit der Arbeitnehmerveranlagung für 2009 sind Betreuungskosten von bis zu 2.300 Euro pro Kind absetzbar. Pro Jahr sind dafür 167 Millionen Euro budgetiert. Lesen Sie hier mehr dazu.
Kinder bis zehn
"Besonders stolz bin ich, dass das neue Gesetz
für alle Kinder bis zum 10. Lebensjahr gilt“, sagte Familienstaatssekretärin
Christine Marek (ÖVP) am Freitag. "Ursprünglich war ja geplant, dass die
Absetzbarkeit nur bis sechs Jahre gilt.“ Kosten für Kinder, die ihren 10.
Geburtstag feiern, sind künftig für das betreffende ganze Jahr absetzbar.
Geltend machen kann die Betreuungskosten nur, wer Lohn- oder
Einkommenssteuer zahlt. Je höher die Steuerklasse, desto mehr kann abgesetzt
werden.
Nicht absetzbar sind Verpflegung und Ausbildung – wie bei ganztägigen Schulen oder Nächtigungen, etwa in Ferienlagern. Eine Rechnung muss diese Posten gesondert ausweisen. Grundsätzlich müssen darauf folgende Informationen stehen: Name und Sozialversicherung des Kindes, Zeitraum der Betreuung, Name und Anschrift der Einrichtung. Bei privaten Trägern ist ein Hinweis auf die Bewilligung nötig, bei Einzelpersonen Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer und ein Ausbildungsnachweis.
Qualifikation
Als Errungenschaft sieht Marek auch, dass sowohl
institutionelle Betreuung – wie Kindergärten oder Horte – vom Erlass erfasst
sind, als auch Ferienlager, Babysitter oder sogar die eigene Oma. Sie alle
müssen „pädagogisch qualifiziert“ sein. Mindestvoraussetzung ist aber nur
ein achtstündiger Babysitter-Kurs. „So sind auch Ferien oder Abendbetreuung
erfasst“, sagt Marek. Die Gefahr, dass die Großmutter Rechnungen nur zum
Steuersparen für die Eltern ausstellt, hält sie für gering. Denn auch die
Oma müsste dies ja versteuern.
Arbeitsverhältnis
Babysitter müssen mindestens 16 Jahre alt
sein. Neben der klassischen Anstellung sind auch Werkverträge, sowie die
Abrechnung über Dienstleistungsschecks möglich.
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