Montag hätte der Startschuss für Neuwahlen erstmals abgefeuert werden können. Der Nationalrat hatte die Möglichkeit, gleich bei der ersten Sitzung seine Auflösung zu beschließen.
Jede Fraktion kann dafür einen Antrag stellen. Dann wird ein Gesetz beschlossen, bei dem ausnahmsweise der Bundesrat kein Einspruchsrecht hat.
Die zweite Möglichkeit ist die bei weitem unwahrscheinlichere: Der Bundespräsident löst selbst den Nationalrat auf. Dafür muss der Ministerrat Vorarbeit leisten und einen solchen Antrag beschließen – dem müsste dann Heinz Fischer zustimmen.
Organisatorisch ist der frühest mögliche erneute Urnengang zehn Wochen nach dem Neuwahl-Beschluss möglich. Bei einer Entscheidung am 31. Oktober wäre der früheste Termin also am 9. Jänner 2007. Dann beginnt die komplizierte Organisation: Kandidaten müssen Unterstützungserklärungen sammeln, eine Wahlbehörde muss bestellt und Wahlzettel müssen gedruckt werden.