Ab 1. Juli ist er in Wien Pflicht. Ohne Führschein sind 14.000 Euro fällig.
Der Wind für Wiener Kampfhundehalter wird rauer: Nach dem "Ja" bei der Volksbefragung zu einem verpflichtenden Führschein wird die entsprechende Regelung nach dem Beschluss im Landtag am 26. März mit dem 1. Juli in Kraft treten, kündigte Stadträtin Ulli Sima (S) am Freitag an. Unter-16-Jährige und einschlägig Vorbestrafte werden die Prüfung allerdings nicht ablegen und dementsprechend keinen Kampfhund mehr auf Wiens Straßen Gassi führen dürfen.
Diskussionen über Schäferhund und Dobermann
Betroffen
von der Regelung sind nach derzeitigem Stand die Halter der Hunderassen
Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American
Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro,
Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino -
inklusive entsprechender Mischlinge. "Diese Hunde machen insgesamt knapp
fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus", so Sima. Jene rund 2.500
Tiere seien allerdings für fast 25 Prozent aller Bisse verantwortlich. Neben
den genannten werde man über Schäferhund, Dobermann und Deutsche Dogge
diskutieren müssen, so Sima. Diese drei Rassen könnten mithin noch bis 1.
Juli auf die Liste rutschen.
Prüfung innerhalb von drei Monaten
Für Tierhalter, die
bereits einen der indizierten Hunde besitzen, wird es eine einjährige
Übergangsfrist geben, bis sie die Prüfung zum Führschein absolviert haben
müssen - als Trostpflaster ersparen sie sich wie diejenigen, die mit ihrem
Hund jedweder Rasse die Prüfung freiwillig absolvieren, ein Jahr
Hundesteuer. Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein hingegen innerhalb
von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist -
ohne das Zuckerl der eingesparten Hundesteuer.
Personen unter 16 Jahren bleibt der Führschein verwehrt. Sie werden künftig mit keinem Kampfhund mehr in Wien "äußerln" gehen dürfen. Dasselbe gilt für Menschen, die bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind.
Bis zu 14.000 Euro
Zum Handkuss kommt dabei nicht nur der
offizielle Halter, sondern jeder, der sich mit einem dieser Hunde auf Wiens
Straßen bewegen will. Kontrolliert wird der Besitz des Führscheins in
Schwerpunktaktionen von Polizei und Magistrat, wobei ein Fehlen des
Dokuments mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird, die ab rund 100 Euro
beginnt, wobei der theoretische Maximalstrafrahmen bei 14.000 Euro liegt.
Die Ablegung der Prüfung wird 25 Euro kosten und im Vergleich zum jetzigen freiwilligen Hundeführschein - den seit Einführung 2006 rund 3.000 Halter erworben haben - aus einem erweiterten Praxisteil bestehen. Dabei gehe es nicht ums Zeitungsholen oder Saltomachen, sondern darum, den Hund in Alltagssituationen zu beherrschen, so Sima.
Drei Versuche
In einem theoretischen Teil werden überdies Wissen
über Haltung, Ausbildung, Gesundheit und gesetzliche Vorschriften
vermittelt. Zweimal darf man bei der Prüfung scheitern, wobei bereits beim
zweiten Versuch ein Amtstierarzt mit von der Partie ist. Fällt ein Halter
auch beim dritten Mal durch, droht die Abnahme des Tieres.
Für Besucher von auswärts, die einen Kampfhund ihr Eigen nennen und diesen in der Bundeshauptstadt mit sich führen wollen, bedeutet die Neuregelung, dass sie ihrem vierbeinigen Begleiter einen Maulkorb überstreifen müssen. Entscheidend für diese Ausnahmeregel ist der Meldewohnsitz des Halters.