Fragen &Antworten

So läuft die Anfechtung der Hofburg-Wahl

09.06.2016

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Was wird angefochten?

Die FPÖ beantragte die völlige Aufhebung der Stichwahl. Den 1. Wahlgang betrifft es nicht.

Wer entscheidet über den Akt?

Ein Verfassungsrichter leistet derzeit die Vorarbeit, prüft. Danach beraten und urteilen alle 14 Verfassungsrichter gemeinsam.

Was geschieht momentan?

Donnerstag wurde beim Verfassungsgericht das Vorverfahren eröffnet. Die Bundeswahlbehörde muss bis 17. Juni eine Stellungsnahme zu den Vorwürfen abgeben.

Wann muss der VfGH entscheiden?

Das hängt davon ab, was bis zum 17. Juni erarbeitet werden kann. Grundsätzlich hat der VfGH vier Wochen Zeit, um über den Antrag zu urteilen. Demnach gäbe es am 6. Juli ein Urteil. Das Gericht kann die Frist aber verlängern, also über den 8. Juli (geplanter Angelobungstermin des Bundespräsidenten) hinaus.

Muss nun Heinz Fischer ­länger bleiben?

Nein. Fischer muss mit 8. Juli abtreten. Gibt es bis dahin keinen neuen Präsidenten, wird er in diesem Amt von den drei Nationalratspräsidenten vertreten, einer davon wäre FPÖ-Norbert Hofer. So gesehen könnte er sogar Präsidentenjobs übernehmen. (wek)

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