Schuldspruch

So nahm Grasser das Hammer-Urteil auf

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Es ist ein historischer Tag in der Republik: Das Grasser-Urteil ist gefallen. 

Bei der Urteilsverkündung mussten alle aufstehen, Grasser und Co. saßen mit dem Rücken zu den Reportern - dadurch war ihre Mimik nicht zu sehen. Das Urteil dürfte ein Schock für sie gewesen sein. Grasser und die anderen Verurteilten nehmen das Urteil dann regungslos entgegen. 

Erstgericht machte Fehler

Der OGH stellte in seiner Begründung des Urteils fest, dass dem Erstgericht Fehler unterlaufen seien. Das betrifft die Verurteilung Grassers wegen Beweismittelfälschung. Hier wird das Verfahren in der ersten Instanz wiederholt, Grasser muss dann also erneut vor Gericht.  

Richterin Hohenecker war nicht befangen

Es hätte kein unfaires Verfahren vorgelegen, so der OGH. Die Verteidigung hatte mehrmals die Besetzung des Erstgerichts unter Richterin Hohenecker als "nicht neutral" und "parteiisch" kritisiert. Es würden sich auch aus den Akten keine Anhaltspunkte für Parteilichkeit ergeben. Daher entsteht "der starke Eindruck, dass sie das Verfahren vorbildlich geführt hat".

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