Das umstrittene Paket von Mikl-Leitner enthält u.a. Änderungen im Polizeirecht.
Nach den Terroranschlägen in Norwegen pocht Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) auf das schon länger geplante Anti-Terrorpaket - das umstrittene Paket enthält u.a. Änderungen im Polizeirecht: So soll die Aufgabe der "erweiterten Gefahrenforschung" auch auf Einzelpersonen ausgeweitet werden, erläuterte Peter Gridling, Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), im Gespräch mit der APA. Konkret geht es um die Möglichkeit, Informationen zu speichern und zu verknüpfen.
"Konkrete Gefahren"
Die Behörden wollten Gefahren frühzeitig erkennen und abwehren, nach der derzeitigen Rechtslage sei dies aber schwierig, so Gridling. Das Sicherheitspolizeigesetz knüpfe an "konkrete Gefahren" an, die Behörden könnten also nur in so einem Fall tätig werden - zumindest bei Einzelpersonen.
Für Gruppen (mindestens drei Personen) gebe es nämlich zusätzlich die Aufgabe der "erweiterten Gefahrenforschung": Diese erlaubt den Behörden, in einem frühen Stadium Ermittlungen zu beginnen, wenn Trends oder Entwicklungen in oder im Umfeld einer Organisation ausgemacht werden, die zukünftige schwere Gefahren bergen. Dazu muss die Polizei einen Antrag an den Rechtsschutzbeauftragten stellen - die Ermittlungen dürfen nur bei Genehmigung beginnen.
Ein Beispiel zur derzeitigen Rechtslage: Die Behörden eines anderen Staates berichten ihren österreichischen Kollegen von einer Versammlung Radikaler in ihrem Land, darunter eine Gruppe von Personen, die mit einem österreichischen Kennzeichen angereist ist - dieses wird übermittelt. Da keine Straftat oder konkrete Gefahr vorliegt, seien entsprechende Ermittlungen nicht möglich. Weder darf die Information laut Gridling im heimischen sicherheitspolizeilichen Datenbestand gespeichert noch der Fahrzeugbesitzer ermittelt werden.
Radikale Postings
Gibt es in Österreich beispielsweise einen Hinweis auf die Radikalität der Person, die keiner Gruppe zugehörig ist und auch nicht gefährlich, aber radikal im Internet postet, dürften die Behörden derzeit diese Postings ebenfalls nicht speichern.
Die Behörden wollen nun dort, wo sie "schwache Hinweise" auf das Gefahrenpotenzial einer Person erhalten, die Informationen zum Zweck einer Gefahrenprognose zumindest eine gewisse Zeit evident halten, erklärte Gridling. Die "erweiterte Gefahrenforschung" soll deshalb auch für Einzelpersonen ermöglicht werden, ebenfalls über den Rechtsschutzbeauftragten. Es sei auch eine Speicherfrist für die Daten möglich, zum Beispiel von einem Jahr, so der BVT-Chef.
Strafrechtliche Änderungen
Gridling betonte, dass das Paket, das auch strafrechtliche Änderungen vorsieht, nichts mit den Anschlägen in Oslo zu tun habe, sondern aufgrund von Festnahmen von Terrorverdächtigen im Mai und Juni eingebracht worden sei. Die ÖVP muss sich bezüglich des Pakets jedenfalls noch mit dem Koalitionspartner SPÖ einigen.