Nach harter Kritik
Sobotka relativiert seinen Demonstrationsrechts-Vorstoß
03.02.2017
Innenminister Sobotka verteidigt seine Pläne - relativiert diese aber auch.
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat seine Pläne zum Demonstrationsrecht am Freitag relativiert. Bei der besonders umstrittenen Forderung nach Haftung des "Veranstaltungsleiters" für Schäden stellte Sobotka klar, dass diese nur schlagend werden soll, wenn sich dieser selbst rechtswidrig verhält. Und bezüglich "Spaß-Demos" gehe es ihm um die Abgrenzung von Demonstration und Veranstaltung.
Sobotka versicherte in einer Aussendung, die Meinungsfreiheit als Grundrecht erhalten und nicht einschränken zu wollen. Der Vorschlag für ein neues Versammlungsrecht werde "selbstverständlich verfassungskonform und entsprechend der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention" vorgelegt. Der Gesetzestext sei derzeit in Finalisierung und werde in den nächsten Tagen der SPÖ übermittelt.
Klar gestellt hat Sobotka allerdings, dass die am Donnerstag angekündigte Haftung der Demonstrationsleiter für Sachbeschädigungen nur greifen soll, wenn dem Veranstaltungsleiter selbst "rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist". Außerdem müsse nach einer Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes der Begriff der "Versammlung" genauer definiert werden - also wann eine grundrechtlich geschützte Versammlung vorliegt und wann eine Veranstaltung nach dem Veranstaltungsgesetz. "Beides wird weiterhin in vollem Umfang möglich - aber eben unter den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen abzuhalten sein", versicherte Sobotka.
Was seinen Plan angeht, Demonstrationen zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten nicht zuzulassen, geht es laut Sobotka nicht nur um wirtschaftliche Interessen, sondern etwa auch um Lärm im Umfeld von Krankenhäusern.