Innenminister will Vorrang für Geschäftsinteressen- Spaßdemos sollen verboten werden.
Innenminister Wolfgang Sobokta (ÖVP) will das Demonstrationsrecht deutlich einschränken. Wie die "Presse" am Donnerstag berichtete, sollen Demonstrationen verboten werden können, wenn Geschäftsinteressen bedroht würden. Außerdem soll künftig ein "Versammlungsleiter" für Sachbeschädigungen durch Demonstranten haften.
Sobotka hatte nach Demonstrationen türkischer Österreicher gegen den Militärputsch im Türkei im vorigen Juli eine Prüfung des Versammlungsrechts angekündigt. Die SPÖ hatte damals keinen Änderungsbedarf beim Demonstrationsrecht gesehen und auf das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit verwiesen.
Wie der Innenminister nun sagt, soll ein "Versammlungsleiter" künftig zivilrechtlich haften, wenn bei einer Demo etwa Schaufenster zu Bruch gehen. Scheint kein Versammlungsleiter auf, soll der Behördenvertreter feststellen, wer die Demonstration leitet. Außerdem sollen Regierung bzw. Innenminister per Verordnung ein Demonstrationsverbot erlassen können, wenn berechtigte Interessen verletzt würden - etwa weil Geschäfte wirtschaftliche Einbußen fürchten müssen oder massive Verkehrsbehinderungen drohen.
"Spaßdemos" will Sobotka dem Bericht zufolge untersagen lassen, für Gegendemonstrationen einen Mindestabstand von 150 Metern festlegen und die Frist zur Anmeldung von Kundgebungen von 24 auf 72 Stunden erhöhen. Über einen fertigen Gesetzesentwurf verfügt Sobotka aber noch nicht.