Eigenen Straftatbestand
Sobotka will den "Reichsbürgern" an den Kragen
24.10.2016
Innenressort geht von rund 750 Aktivisten in Österreich aus. Nun soll ein eigener Straftatbestand her.
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) regt im Zusammenhang mit den Aktivitäten der sogenannten "Reichsbürger" und ähnlicher Organisationen in Österreich die Einführung eines neuen Straftatbestands an. Er habe mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bereits darüber gesprochen, sagte er bei einem Hintergrundgespräch. Die Zahl der in dieser Szene Aktiven beziffert das Innenressort mit rund 750.
Anlass seiner Initiative seien nicht die tödlichen Schüssen eines "Reichsbürgers" auf einen Polizisten in Bayern gewesen, sondern Aktivitäten von einzelnen Personen aus dieser Szene in Österreich - die man schon vor dem tragischen Ereignis in Deutschland beobachtet habe, wie Sobotka ausführte. Neben den "Reichsbürgern" zählt der Verfassungsschutz auch die sogenannte "Freeman"-Bewegung bzw. die Gruppierung "One People's Public Trust" (OPPT) zu dieser Szene. Die Gruppierungen leugnen die Existenz des Staates und nehmen sich etwa das Recht zur Selbstjustiz heraus. Laut Sobotka würden einige der Aktivisten auch bei der extrem rechten Gruppierung der "Identitären" auftauchen.
"Pseudo-Gerichtsverhandlung"
Als ein Beispiel für die problematischen Aktivitäten von Mitgliedern der Szene nannte Sobotka Fälle, in denen "Reichsbürger" "Pseudo-Gerichtsverhandlungen" durchführten und verschiedene - unliebsame - Personen mit hohen "Geldstrafen" belegten (oft ohne deren Wissen). Diese Schulden würden dann bei Schuldenregistern in den USA eingetragen. Danach werde versucht, das Geld über ein in Malta ansässiges Inkassobüro einzutreiben, so der Minister.
Diese Vorgehensweise ziehe beträchtlichen rechtlichen Aufwand für die jeweils Geschädigten nach sich, sagte Sobotka. Es gelte, derartige Tätigkeiten von vornherein zu unterbinden. Der in Betracht kommende Paragraf des Strafgesetzbuches, nämlich die Gründung einer "staatsfeindlichen Verbindung" (§ 246) greife zu wenig weit, meinte Sobotka.
Wie eine Änderung bzw. ein neuer Straftatbestand aussehen könnte, wollte Sobotka noch nicht einschätzen. Zuständig ist das Justizministerium. Es gelte, auf die Problematik aufmerksam zu machen. Auch die Öffentlichkeit solle für diese Vorgehensweisen sensibilisiert werden, gab Sobotka zu verstehen.