Nach Abschiebung

SOS Mitmensch klagt Haider wegen Amtsmissbrauchs

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Kärntens Landeshauptmann hat im Jänner tschetschenische Asylwerber aus seinem Bundesland entfernen und nach Traiskirchen bringen lassen.

Der Kärntner Flüchtlingsverein ASPIS und die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch haben bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Anzeige gegen Landeshauptmann Jörg Haider und den Flüchtlingsbeauftragten Gernot Steiner wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch eingebracht. Der Grund ist die "Abschiebung" von drei tschetschenischen Flüchtlingsfamilien aus Kärnten, die zu Unrecht beschuldigt worden waren, in eine Schlägerei in Villach verwickelt gewesen zu sein.

Kein rechtlicher Grund
Laut der Menschenrechtsanwältin Nadja Lorenz liegt Amtsmissbrauch vor, weil die Verlegung der Flüchtlingsfamilien von Villach nach Traiskirchen ohne Bescheid erfolgt sei. Es sei auch kein rechtlicher Grund für eine Entlassung aus der Grundversorgung in Kärnten vorgelegen, da schon am Tag der "Abschiebung" im Jänner klar gewesen sei, dass kein Familienmitglied an der Rauferei am Silvesterabend beteiligt war.

Unschuldsvermutung missachtet
Die "Abschiebung" sei weiters unter Missachtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung erfolgt und unter Verletzung des Menschenrechts auf persönliche Freiheit, meint die Juristin. Zudem sind laut ASPIS mehrere Mitglieder der Flüchtlingsfamilien schwer traumatisiert nach Österreich gekommen und hier schon sehr gut integriert gewesen.

Die Flüchtlingsfamilien ihrerseits haben gegen ihre "Abschiebung" Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Kärnten eingebracht. Eine Entscheidung steht noch aus.

Haider bleibt unbeeindruckt
Der Orange Landeshauptmann zeigt sich unbeeindruckt von der Anzeige und argumentiert, die Verbringung der Asylwerber nach Niederösterreich ins Flüchtlingslager Traiskirchen sei auf Basis der geltenden Rechtslage erfolgt. Nach dem Kärntner Grundversorgungsgesetz habe kein Asylwerber Rechtsanspruch auf Grundversorgung in einem bestimmten Quartier, daher sei auch kein Bescheid erforderlich gewesen.

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