Kärntens Landeshauptmann hat im Jänner tschetschenische Asylwerber aus seinem Bundesland entfernen und nach Traiskirchen bringen lassen.
Der Kärntner Flüchtlingsverein ASPIS und die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch haben bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Anzeige gegen Landeshauptmann Jörg Haider und den Flüchtlingsbeauftragten Gernot Steiner wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch eingebracht. Der Grund ist die "Abschiebung" von drei tschetschenischen Flüchtlingsfamilien aus Kärnten, die zu Unrecht beschuldigt worden waren, in eine Schlägerei in Villach verwickelt gewesen zu sein.
Kein rechtlicher Grund
Laut der Menschenrechtsanwältin Nadja
Lorenz liegt Amtsmissbrauch vor, weil die Verlegung der Flüchtlingsfamilien
von Villach nach Traiskirchen ohne Bescheid erfolgt sei. Es sei auch kein
rechtlicher Grund für eine Entlassung aus der Grundversorgung in Kärnten
vorgelegen, da schon am Tag der "Abschiebung" im Jänner klar gewesen sei,
dass kein Familienmitglied an der Rauferei am Silvesterabend beteiligt war.
Unschuldsvermutung missachtet
Die "Abschiebung" sei weiters unter
Missachtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung erfolgt und unter
Verletzung des Menschenrechts auf persönliche Freiheit, meint die Juristin.
Zudem sind laut ASPIS mehrere Mitglieder der Flüchtlingsfamilien schwer
traumatisiert nach Österreich gekommen und hier schon sehr gut integriert
gewesen.
Die Flüchtlingsfamilien ihrerseits haben gegen ihre "Abschiebung" Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Kärnten eingebracht. Eine Entscheidung steht noch aus.
Haider bleibt unbeeindruckt
Der Orange Landeshauptmann zeigt sich
unbeeindruckt von der Anzeige und argumentiert, die Verbringung der
Asylwerber nach Niederösterreich ins Flüchtlingslager Traiskirchen sei auf
Basis der geltenden Rechtslage erfolgt. Nach dem Kärntner
Grundversorgungsgesetz habe kein Asylwerber Rechtsanspruch auf
Grundversorgung in einem bestimmten Quartier, daher sei auch kein Bescheid
erforderlich gewesen.