Mitten im Wahlkampf könnte heute ein empfindlicher Schlag für das ohnehin ums Überleben kämpfende BZÖ geben. Denn heute, Freitag, könnte Richter Michael Tolstiuk bereits das Urteil im Telekom-Prozess fällen. Dabei geht es um 960.000 Euro, die von der Telekom über den Lobbyisten Peter Hochegger im Wahlkampf an das BZÖ flossen.
Das unerwartete Erscheinen von Ex-BZÖ-Ministerin Karin Gastinger heute macht das Urteil möglich. Ihr Vorzugsstimmen-Wahlkampf soll durch die ÖVP und die Telekom finanziert worden sein. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Rauch: "Kein Interesse an Gastinger"
Aussage. Es war wohl einer der wenigen Nicht-Wahlkampftermine für Hannes Rauch. Der ÖVP-Geschäftsführer musste im Gericht Auskunft über angebliche Abwerbeversuche Gastingers durch die ÖVP geben. Rauch war damals VP-Kommunikationschef.
Rauch sagte, die ÖVP hatte kein Interesse an Gastinger, bezahlte aber zwei Inserate für sie vor der Wahl.
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