Gipfel im Schloss Mondsee

Spekulationsverbot kommt in Verfassung

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Bund und Länder haben am Freitag eine Einigung erzielt.

Bund, Länder und Gemeinden haben sich am Freitag in Mondsee auf einen gemeinsamen Fahrplan zu einem risikoarmen Finanzmanagement für alle Gebietskörperschaften geeinigt. Ein grundsätzliches Spekulationsverbot soll als Staatsziel im Finanz-Verfassungsgesetz verankert werden. Die Details sollen in einer sogenannten 15a-Vereinbarung geregelt werden. Die Ratifizierung der erforderlichen landes- und bundesgesetzlichen Bestimmungen soll bis zum 30. Juni 2013 erfolgen.

Für Sanktionen bei Verstößen soll das Koordinierungskomitee des Stabilitätspakts verantwortlich sein. Auch Städte- und Gemeindebund waren bei den Verhandlungen am Freitag anwesend und wollen "ihren Beitrag leisten", so Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (V). Finanzministerin Maria Fekter (V) sprach bei einer Pressekonferenz nach den Verhandlungen von einem umfassenden Paket, mit dem Spekulationen mit Steuergeld nicht mehr stattfinden können.
 

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