Fehler in Verordnung
Sperrstunden-Skandal: VdB hat Gesetz nicht gebrochen
30.05.2020
Laut Juristen hat sich der Bundespräsident nichts zu Schulden kommen lassen. Denn die Gastro-Verordnung ist fehlerhaft.
Ausgerechnet unser Staatsoberhaupt, Bundespräsident Alexander Van der Bellen wurde als Corona-Sünder aufgedeckt. Van der Bellen wurde von einer Polizeistreife in der Wiener Innenstadt nach der regulären Sperrstunde von 23 Uhr in einem Schanigarten eines italienischen Restaurants erwischt. Der Wirt hatte das Lokal zwar schon geschlossen und war selbst schon gegangen, allerdings saß der Präsident gemeinsam mit Gattin Doris Schmidauer und Freunden noch am Tisch im Gastgarten.
Die Aufregung in den heimischen Medien war freilich groß. Prompt folgte eine Entschuldigung Van der Bellens auf Twitter und die Ansage, er würde für mögliche Strafen - auch jene des Wirts - natürlich aufkommen. Und die kann immerhin bis zu 30.000 Euro teuer sein.
Doch will man nun Juristen Glauben schenken, dann war diese Aktion gar nicht strafbar. Wie "Der Standard" schreibt, sind sich viele Experten nämlich einig: die Gastro-Verordnung ist fehlerhaft. In dem Rechtsakt heißt es nämlich: "Der Betreiber darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nur im Zeitraum zwischen 06.00 und 23.00 Uhr zulassen." Demnach dürfen die Gäste bis 23 Uhr das Lokal betreten, daraus resultiert eine Betretungsregeltung in den Lokalen. Kein Wort also von einer Sperrstunde oder gar einem Aufenthaltsverbot. Die Kanzlei Harisch & Partner kommen nach einer Analyse der Verordnung zum Schluss: "Es gibt keine eigene Covid-19-Sperrstunde für Gastronomiebetriebe um 23 Uhr", heißt es in dem Bericht. Grund: die Sperrstunde wird von den Landeshauptleuten festgelegt und da heißt es meist immer noch ein oder zwei Uhr Früh.
Das Gesundheitsministerium bleibt trotz des Einwands der Experten dabei: das Betreten und das Verweilen von Gaststätten nach 23 Uhr ist verboten und wird bestraft.