Gemeinsame Position

Spitalsreform: Länder legen Konzept vor

04.03.2011

Die Finanzierung soll zukünftig über neun Landestöpfe laufen.

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 Die Bundesländer bekennen sich in ihrem am Freitag von den Gesundheitsreferenten in Bad Schallerbach einstimmig verabschiedeten Papier zu einer einvernehmlich festzulegenden Rahmenplanung auf Bundesebene. Das bedeutet bundesweite, überregionale Vorgaben für Planung, Steuerung und Finanzierung. Die bestehenden Landesgesundheitsplattformen sollen "zu zentralen Planungs-, Steuerungs- und Finanzierungsgremien auf Landesebene" weiterentwickelt werden. Auf Landesebene sollen neun Töpfe aus Mitteln des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie der Sozialversicherung gespeist werden.

Verluste decken
  Die jährlich steigenden Verluste der Spitäler sollen nach den Vorstellungen der Länder von Bund, Land, Gemeinden und Sozialversicherung nach einem zu vereinbarenden Schlüssel partnerschaftlich getragen werden. Dies bedeutet die Forderung, dass der Bund die Decklung bei der Abgangsdeckung der Spitäler aufgeben soll, wenn er mehr Kompetenzen bei der Steuerung haben möchte, bekräftigte Landeshauptmann Josef Pühringer (V), der derzeitige Vorsitzende der LH-Konferenz in einer Pressekonferenz nach den Beratungen.

 Meinungsunterschied
  Darüber zeigte sich auch gleich der erste Meinungsunterschied mit Gesundheitsminister Alois Stöger (S). Der Minister bestritt, dass es überhaupt eine solche Deckelung gebe und meinte, man solle das Thema nicht überbewerten. Pühringer beharrte hingegen auf der Aufhebung der Deckelung und meinte, man sollte es auch nicht unterbewerten.

Neun Landestöpfe
  Auch bezüglich der Finanzierung über neun Landestöpfe zeigte sich Stöger skeptisch. Er beharrte darauf, dass es eine gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzierung in einer Gesamtverantwortung geben soll. Es werde dann Ebenen geben, die besser auf Bundesebene angesiedelt werden und andere, die besser auf Landesebene sein werden. Welche wo angesiedelt werden, müsse erst diskutiert werden. Pühringer verwies darauf, dass die Töpfe bei den Landesgesundheitsplattformen angesiedelt werden sollten, wo Bund, Land, Gemeinden und Sozialversicherungen vertreten seien.

   Trotz dieser Differenzen zeigten sich aber beide Seiten mit dem Ergebnis sehr zufrieden und auch optimistisch, dass die Reform mit dem neuen Finanzausgleich 2014 in Kraft treten kann. Stöger zeigte sich "sehr froh" über die Einigung der Länder. Im Ringen um die richtigen Steuerungsinstrumente sei man einen wichtigen Schritt weitergekommen. Für Pühringer haben die Länder heute "eine Brücke gebaut", jetzt gelte es, diese auch tragfähig zu machen. "An den Ländern scheitert es nicht."

Drei Konzepte
  Beide Seiten verwiesen auch darauf, dass es mit dem Papier der Länder nun drei Konzepte gebe, weil auch Stöger selbst und der Hauptverband eines vorgelegt haben. Für Stöger ist das Länder-Papier daher eine Diskussionsgrundlage. Der Prozess könne daher jetzt in guter Stimmung beginnen und dann ein "gutes Ende für die Patienten nehmen". Auch für Pühringer ist keines der drei Papiere das Evangelium. "Aber aus drei Evangelien kann eine Frohbotschaft werden." Die Chance dazu sei so groß wie schon lange nicht.

   Wichtig ist den Länder auch die Gesundheitsförderung. Dazu sollten auch "Überlegungen zur Schaffung von Anreizsystemen für die Bevölkerung angestellt werden". Pühringer kann sich ein Bonussystem vorstellen. Für gesundheitsfördernde Maßnahmen könnte es demnach Zusatzleistungen in der Sozialversicherung geben. Dabei gehe es nicht um das Verbieten des Schweinsbratens.

   Gemeinsam mit Pühringer wird in der Steuerungsgruppe für die Verhandlungen zur Spitalsreform die Wiener Stadträtin Sonja Wehsely die Länder vertreten. Ihrer Auffassung nach besteht jetzt "ein Mondfenster" für die Verhandlungen. Ebenso wie Pühringer betonte sie, dass es bei der Reform vor allem darum gehe, den Patienten dort zu behandeln, wo es am sinnvollsten ist. Der oberösterreichische Landeshauptmann formulierte es so, dass man den "Verschiebebahnhof" bei der Verschiebung der Kosten zwischen Spital, Ambulanzen und niedergelassenen Ärzten auflassen müsse.

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