Causa Eberau

SPÖ fordert Stopp für Asyl-Pläne

03.02.2010

Mittlerweile wurde beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingereicht.

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Die SPÖ Burgenland hat am Mittwoch ihre Forderung an die ÖVP nach einem Stopp der Pläne für die Errichtung eines Asyl-Erstaufnahmezentrums in Eberau erneuert. "Die ÖVP hält in Sachen Asyl-Erstaufnahmezentrum beinhart am Standort Eberau fest. Den Beteuerungen von (Innenministerin Maria, Anm.) Fekter, (Landeshauptmannstellvertreter Franz, Anm.) Steindl und (Landwirtschaftsminister Niki, Anm.) Berlakovich, dass nach Alternativen gesucht und über die Bevölkerung nicht drübergefahren wird, ist nicht zu trauen", erklärte SP-Klubobmann Christian Illedits in einer Aussendung.

Die beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerde gegen die Aufhebung des Baubescheides sei ein klares Indiz dafür, dass die ÖVP von ihrer "burgenlandfeindlichen Politik" nicht abgehe, so Illedits. Zur Volksbefragung im Südburgenland am 21. März mahne er von der Volkspartei "eine klare Aussage" ein. In der ÖVP habe bisher "praktisch jeder jedem widersprochen". "Die ÖVP will sich für ihre Asyl-Pläne die Hintertür ins Südburgenland offenbar um jeden Preis offen halten", so der SPÖ-Politiker.

Standort für Steindl falsch
"Der Einspruch von Ministerin (Maria, Anm.) Fekter (ÖVP) gegen die Baubescheidaufhebung ändert nichts daran, dass der Standort Eberau falsch ist," kommentierte auch Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl (ÖVP) am Mittwoch in einer Aussendung die Anrufung der Höchstgerichte. "Ich werde meine Bemühungen intensiv fortsetzen, damit kein Asylzentrum im Burgenland errichtet wird", erklärte Steindl. Dasselbe erwarte er sich auch von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ).

Die Freiheitlichen halten die Kritik der SPÖ an Fekter für "absolut unglaubwürdig", so Parteiobmann Johann Tschürtz. Erst am vergangenen Freitag habe die burgenländische SPÖ der Innenministerin "im Nationalrat hochoffiziell das Vertrauen ausgesprochen", erklärte Tschürtz in einer Aussendung: "Niessl und Genossen haben Fekter einen Freibrief erteilt und tragen daher mit ihr gemeinsam die Verantwortung für die Causa Eberau."

Beschwerde beim VfGH
Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) liegt inzwischen ein Antrag zum umstrittenen Asyl-Erstaufnahmezentrum in Eberau vor. Ein Sprecher des Höchstgerichtes bestätigte am Mittwoch, dass eine Beschwerde gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) Güssing eingelangt ist, die die Baubewilligung für das Projekt aufgehoben hatte. Die Frist für Einsprüche ist mittlerweile abgelaufen. Ob es heuer noch eine Entscheidung geben wird, ist allerdings fraglich, führt der VfGH die starke Beanspruchung durch "zahlreiche Verfahren gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs" ins Treffen.

Die BH Güssing hatte nach einer Weisung von Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (S) die Baubewilligung der Gemeinde Eberau für das Erstaufnahmezentrum aufgehoben und dies mit einem Verstoß gegen den Flächenwidmungsplan begründet. Beim Verfassungsgerichtshof ist gegen diese Entscheidung die Beschwerde "einer Privatperson" eingegangen, nämlich des Adressaten der Baugenehmigung.

Beschwerde auch beim VwGH
Auch der Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch das Einlangen einer Beschwerde bestätigt. Der Bauwerber habe diese gegen den Bescheid der BH Güssing eingebracht, so der Sprecher des Gerichts. Inhaltliche Details wurden nicht genannt. Zum Zeitplan verwies der VwGH auf die übliche Vorgangsweise - demnach werde erst eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) abgewartet.

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