Die SPÖ trägt das neue "Terrorismuspräventionsgesetz" der ÖVP-Justizministerin nicht mit, weil es gegen NGOs verwendbar ist.
Die SPÖ will dem Entwurf zum "Terrorismuspräventionsgesetz" von ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner nicht zustimmen. Man bekenne sich zwar zum Regierungsprogramm, das eine neue derartige Regelung vorsieht, erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Donnerstag. Verschiedene Stellungnahmen zum Entwurf würden aber vor einem massiven Eingriff in die Grundrechte warnen, außerdem sei zu befürchten, dass das Gesetz die Falschen treffe, weshalb eine Überarbeitung notwendig sei.
"Mafia-Paragraf"
Jarolim verwies auf die Diskussionen
um den "Mafia-Paragrafen" (278a StGB), der wegen seiner unscharfen
Formulierung dazu führte, dass derzeit Verfahren gegen
Tierschutzorganisationen laufen. Mit dem "Terrorismuspräventionsgesetz" -
durch das unter anderem die Ausbildung in "Terrorcamps" unter Strafe
gestellt werden soll - würde man wieder vor einer "ähnlichen Situation"
stehen, so Jarolim.
Gegen NGOs verwendbar
Mehrere Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf,
etwa der Staatsanwaltschaft Graz, des Oberlandesgerichts Graz oder der
Strafrechtsexperten Alexander Tipold und Ingeborg Zerbes, würden vor einem
"massiven Eingriff in die Grundrechte" warnen und bemängeln, dass die
Formulierungen unklar und weitgefasst seien. Jarolim befürchtet, dass das
Gesetz im Endeffekt auch gegen NGO verwendet werden könnte. Man lehne
deshalb den derzeitigen Entwurf ab und fordere eine "vernünftige"
Bestimmung, die dem Ziel der Terrorismusbekämpfung gerecht werde und
gleichzeitig den Grundrechten Rechnung trage, meinte Jarolim.
Bandion fehlt Führungsstärke
Im Zusammenhang mit dem
Urteil des Wiener Straflandesgerichts, mit dem einem türkischstämmigen Mann,
der seiner scheidungswilligen Ehefrau mit einem Messer und einem Stahlrohr
lebensgefährliche Verletzungen zugefügt hatte, eine allgemein begreifliche,
heftige Gemütsbewegung zugebilligt wurde, wünschte sich Jarolim Führungsstärke
von Bandion-Ortner. Deren Vorgangsweise habe gezeigt, dass die
Weisungsspitze nicht wie derzeit bei der Justizministerin, sondern bei einem
vom Parlament gewählten Bundesstaatsanwalt angesiedelt sein sollte. Überdies
solle Bandion-Ortner eine "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes"
beim Obersten Gerichtshof veranlassen, damit dieser seine Meinung abgeben
könne.
Zu wenig Justizpersonal
Kritik erntete Bandion-Ortner in Sachen
Personal im Justizbereich: Die Aufregung der Staatsanwälte und Richter, die mehr
Mitarbeiter fordern, sei für ihn "nicht unverständlich", meinte Jarolim.
Die Justizministerin müsse ÖVP-Finanzminister Josef Pröll signalisieren, was
sie brauche. Ob er die in Aussicht gestellte Aufstockung um 35 Staatsanwälte
plus Assistenzpersonal für komplexe Wirtschaftsstrafsachen für ausreichend
halte, wollte Jarolim nicht beantworten, auch nicht, wie viel Personal
seiner Meinung nach notwendig wäre.
Der SPÖ-Justizsprecher hält aber weiterhin an seiner Idee fest, den Staatsanwälten bei Wirtschaftsfällen Experten von den Universitäten zur Seite zu stellen, die bei der Klärung von Rechtsfragen helfen sollen - dazu gebe es auch schon positive Signale seitens der Universitäten. Außerdem müssten endlich eine Kronzeugenregelung, wie es sie bereits im Kartellrecht gibt, und Gruppenklagen ermöglicht werden, denn auch dies führe zu einer Vereinfachung für die Justiz.