Steuerreform
SPÖ gegen "nicht finanzierte Wahlzuckerl"
02.01.2013
Steuerreform nur bei Gegenfinanzierung durch Vermögenssteuern.
Die SPÖ ist für die von Finanzministerin Maria Fekter (V) angedachte Steuerreform gesprächsbereit - allerdings nur, wenn die Gegenfinanzierung der Steuersenkungen durch vermögensbezogene Steuern gesichert ist. Die Gegenfinanzierung ist für Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (S) nötig, weil es "keine Wahlzuckerln, die nicht finanziert sind" geben dürfe. Außerdem kritisierte Schieder im Gespräch mit der APA, dass Fekter zusätzliche Sonderregelungen für Unternehmer schaffen wolle anstatt - wie angekündigt - Ausnahmen im Steuersystem zu streichen.
Entlastung des Faktors Arbeit
"Steuerreform heißt aus unserer Sicht, Entlastung des Faktors Arbeit und Gegenfinanzierung, weil es wichtig ist, den budgetären Kurs nicht zu verlassen", sagte Schieder. Er pochte daher auf die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer Vermögenssteuer, um damit die Lohnsteuersenkung zu finanzieren. Außerdem sollen Ausnahmeregelungen im Steuersystem gestrichen werden, um das System einfacher zu machen.
Beides wäre aus Schieders Sicht auch vor der Wahl noch möglich: "Technisch ist es machbar, politisch hängt es nicht von der SPÖ ab."
Kritik übt Schieder an der vor Weihnachten erhobenen Forderung Fekters, die Ausgabenpauschalierung für Gastronomiebetriebe auf alle anderen Branchen auszudehnen. Betroffen wären laut Fekter Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 255.000 Euro, also rund 150.000 Unternehmen. Laut Schieder würde das allerdings Steuerausfälle von 300 bis 500 Mio. Euro verursachen. Zudem würde damit eine weitere Sonderregelung geschaffen, kritisiert der SP-Politiker: "Ich finde es unelegant (von Fekter, Anm.), vom Ausnahmen streichen zu reden und selber Ausnahmen zu schaffen."
Außerdem kritisiert Schieder, dass die Reparatur der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Gaststättenverordnung von Fekter ohne Rücksprache mit der SPÖ vorgenommen wurde. Er geht davon aus, dass auch die Neuregelung den Vorgaben des Höchstgerichts nicht entsprechen könnte. "Das wird uns noch Probleme bescheren", befürchtet Schieder eine neuerliche Anfechtung der Pauschalierung.