Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat in der Fragestunde des Nationalrats einmal mehr einer vorgezogenen Erhöhung des Frauenpensionsalters eine Absage erteilt. Die Ungleichbehandlung sei "mehr als berechtigt", beharrte die Ressortchefin darauf, dass mit der Anhebung erst 2024 begonnen wird. Dass nicht vorgezogen wird, begründete Heinisch-Hosek damit, dass andere gleichstellungspolitische Aufgaben nicht erledigt seien.
Abgelehnt wurde von der Ministerin auch der Wunsch der ÖVP, für jedes Kind und unabhängig vom Geburtsjahr der Mutter vier Jahre Kindererziehungszeit pro Kind als pensionsbegründend anzurechnen. Heinisch-Hosek steht zur derzeitigen Regelung, wonach bei der Geburt eines weiteren Kindes die Kindererziehungszeit des ersten Kindes endet. Im Klartext: ist das erste Kind beispielsweise bei der Geburt des zweiten Kindes zwei Jahre, kommt man auf sechs und nicht auf acht Jahre pensionsbegründende Zeit.
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