Minderheitenrecht
SPÖ setzt auf U-Ausschuss-Reform
11.04.2014
SPÖ-Klubchef Andreas Schieder legt ein Modell für eine Reform vor.
Die SPÖ zeigt sich bereit, der Opposition ein Minderheitenrecht bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu gewähren. Dafür benötigt es laut Klubchef Andreas Schieder aber eine Reform des Gremiums, für die am Freitag ein Modell vorgelegt wurde. Demnach sollen die Ausschüsse künftig von den Nationalratspräsidenten geleitet werden, und soll ein Weisenrat in Streitfällen entscheiden.
An sich stellte Schieder in einer Pressekonferenz klar, dass sein Klub einer Aufwertung des Gremiums nicht im Weg stehen wird: "Die SPÖ bekennt sich zum U-Ausschuss als Minderheitenrecht." Der Klubchef geht auch davon aus, dass der Koalitionspartner mitziehen wird, denn in der Stoßrichtung "stimmen wir komplett überein".
Unterschiede zwischen SPÖ und ÖVP gibt es laut Schieder nur noch in Details, an denen eine Reform nicht scheitern werde. So plädieren die Sozialdemokraten etwa dafür, dass die Ausschüsse künftig von der Nationalratspräsidentin, assistiert von den beiden anderen Präsidenten geleitet werden sollen, während die ÖVP lieber einen Richter als Vorsitzenden hätte.
Obwohl man also in der Koalition bis auf solch weniger spektakuläre Punkte weitgehend einig" ist, wird es bis zur Reform noch einige Zeit dauern, wenn man Schieder folgt, der auf die noch nötige Detailarbeit verwies. Das Geschäftsordnungskomitee soll jedenfalls alle fünf Wochen tagen, spätestens im Sommer soll das Konzept stehen. Auf den Einwand von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, wonach die Reform der U-Ausschüsse angesichts vorliegender Modelle sofort umsetzbar wäre, replizierte Schieder: "So schnell wie der Verfassungsgerichtshof sind wir noch immer."
Was den Untersuchungsgegenstand angeht, dürfte dieser laut SPÖ-Konzept "ausschließlich ein abgeschlossenes Thema in der Vollziehung des Bundes" sein. Ob dies bei der Hypo Alpe Adria der Fall sei, bejahte Schieder mit Ausnahme der Umsetzung der Bad Bank. So hätte er nach eigenen Angaben auch "kein Problem" mit einem Hypo-Ausschuss, würde dieser doch ohnehin ergeben, dass die politische Verantwortung für die Probleme in Kärnten "eindeutig bei der FPÖ liegt".
An sich könnte einen Ausschuss gemäß SPÖ-Modell eine Minderheit von 25 Prozent der Abgeordneten beantragen. Freilich müsste man sich beim genauen Untersuchungsgegenstand, bei Zeugenladungen oder Aktenforderungen trotzdem mit den Mehrheitsfraktionen einigen. Streitfälle sollte dann ein dreiköpfiger Weisenrat mit Juristen und/oder ehemaligen "führenden Parlamentariern" klären. Bei "zentralen Fragen" könnte dann noch der Verfassungsgerichtshof angerufen werden.
Einschränken will die SPÖ die Immunität der Ausschuss-Mitglieder, und zwar bei jenen Delikten, die ein "Heruntermachen oder Beleidigungen" betreffen. So sollen sich Abgeordnete nicht auf die Immunität berufen können, wenn es etwa um üble Nachrede, Verleumdung oder Kreditschädigung gibt. Eine weitere Verbesserung für Auskunftspersonen würde eine Umsetzung des Vorschlags darstellen, Befragungen längstens drei Stunden durchführen zu dürfen. Schließlich würde im SPÖ-Konzept auch noch der Verfahrensanwalt aufgewertet, dem zugestanden würde, eine Befragung zu unterbrechen und den Weisenrat anzurufen.