Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Seine politische Zukunft ist ungewiss.
Der Kärntner FPK-Landesparteichef und Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt im Prozess um die "Part-of-the-game"-Affäre zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Scheuch das Verbrechen der Geschenkannahme durch Amtsträger vorgeworfen. Der Politiker hatte sich während des gesamten Verfahrens für nicht schuldig erklärt, sein Verteidiger Dieter Böhmdorfer meldete auch umgehend Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Verfolgen Sie hier die aktuelle Entwicklung in unserem LIVE-TICKER aus Klagenfurt.
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Uwe Scheuch wurde am 15. Juni 1969 in Villach geboren.
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Nach seiner Matura studierte er an der BOKU Wien und schloss 1996 sein Studium ab.
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Ab 2001 war er Landeshauptmann-Stellvertreter der Freiheitlichen in Kärnten.
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Diese Position hatte er bis 2008 inne.
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Seit der Wahl 2003 ist Scheuch Abgeordneter zum Nationalrat.
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2008 stieg er zum stellvertretenden Regierungschef und zum Landesparteichef des damaligen BZÖ auf.
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Seit Jänner 2010 ermittelte die Wiener Staatsanwaltschaft gegen Scheuch.
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Er stand im Verdacht, Staatsbürgerschaften als Gegenleistungen für Parteispenden geboten zu haben.
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Am 2. August 2011 wurde Scheuch nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
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Sechs Monate der Strafe sprach der Richter als unbedingt aus.
Staatsbürgerschaft für Investment
Scheuch soll laut Anklage 2009 in einem Gespräch Bereitschaft signalisiert haben, einem potenziellen russischen Investor im Gegenzug für ein Investment die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Der Parteichef soll dafür eine Parteispende gefordert haben. Die Unterhaltung wurde allerdings heimlich aufgezeichnet. Scheuch hatte das Gespräch weder an den zwei Prozesstage, noch im Vorfeld bestritten, aber stets argumentiert, dass erstens nie Geld geflossen sei und er zweitens keine Kompetenz bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften habe. Das war auch die Linie, die die Verteidigung Scheuchs im gesamten Verfahren zu verfolgen versuchte.
Dörfler war Zeuge
Wie schon am ersten Prozesstag, dem 6. Juli, war auch am Dienstag der Schwurgerichtssaal zum bersten gefüllt, neben zahlreichen Medienvertretern hatte auch die FPK-Parteispitze aus Solidarität mit ihrem Chef den Weg zum Landegericht gefunden. Als Zeuge war unter anderem Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) geladen.
Dörfler gab an, in der Frage der Staatsbürgerschaftsvergaben - ähnlich wie Scheuch - keine Zuständigkeit gehabt zu haben. Er habe zwar Briefe an die Bundesregierung geschickt, in denen er sich für die Vergabe von Staatsbürgerschaften an russische Investoren ausgesprochen habe. Das habe er aber nicht als Landeshauptmann getan, "ich habe sie als Gerhard Dörfler geschrieben", sagte Dörfler gegenüber Richter Christian Liebhauser-Karl.
Dass der angeklagte Politiker nicht direkt für die Verleihung einer Staatsbürgerschaft zuständig sei, sei für ein Amtsgeschäft allerdings gar nicht ausschlaggebend, erklärte Staatsanwältin Eva Habicher. Scheuch könne als Regierungsmitglied in einer Regierungssitzung durchaus irgendein Thema zur Sprache bringen. Eine bloße Befürwortung einer Angelegenheit sei bereits ein Amtsgeschäft und keineswegs ein Freundschaftsdienst, erklärte die Ankägerin in ihrem Schlussplädoyer und forderte die Verurteilung Scheuchs.
Verteidigung widerspricht
Verteidiger Böhmdorfer sah die Sachlage naturgemäß anders. Er versuchte unter anderem die Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen in Zweifel zu ziehen. Dieser habe sich zum fraglichen Zeitpunkt im Privatkonkurs befunden, zudem sei er als "Mietbetrüger" gehandelt worden, so Böhmdorfer.
Böhmdorfer warf der Staatsanwältin zudem vor, entlastende Umstände für den Angeklagten nicht beachtet zu haben. Er verstehe nicht, warum man so überzogen und überbordend hinter dem Angeklagten her sei, meinte er. Zur abstrakten Zuständigkeit, die von der Anklage als ausreichend bezeichnet wurde, erklärte Böhmdorfer, es käme ausschließlich auf die normative und gesetzliche Zuständigkeit an.
Konkretes Amtsgeschäft
Richter Christian Liebhauser-Karl folgte bei deinem Urteil der Argumentation der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Tatbestand sei erfüllt, es handle sich bei den Taten Scheuchs um ein konkretes Amtsgeschäft, erklärte er in seiner Urteilsbegründung. Die Höhe der Strafe von 18 Monaten teilbedingt argumentierte er mit der "Generalprävention". "Es gehe darum, andere von solchen Taten abzuhalten", so Liebhauser-Karl. Zudem habe Scheuch bis zum Schluss seine Handlungen "bagatellisiert".
Während der Urteilsverkündung herrschte im Schwurgerichtssaal vollkommene Stille. Scheuch verließ im Anschluss wortlos das Landesgericht und brauste mit seinem Dienstwagen davon. Wann der Prozess in der zweiten Instanz weitergeht, war vorerst nicht abzusehen.
Bis auf die eigene Partei und die Schwesterpartei FPÖ forderten sämtliche politische Mitbewerber Konsequenzen aus dem Urteil - also den Rücktritt Scheuchs. Die FPÖ selbst sprach von einem politisch motivierten "Skandalurteil" und attackierte die Justiz heftig.