Zähe Verhandlungen
SPÖ und ÖVP einigen sich bei Schulreform
05.11.2007
Die bisherigen Streitpunkte Mitbestimmung und Wahlfreiheit konnten mit einem Kompromiss geklärt werden.
Nach wochenlangem Tauziehen haben sich SPÖ und ÖVP doch noch auf einen Kompromiss bei der Schulreform geeinigt. Wie Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) und Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) Montag Abend bei einer Pressekonferenz bekannt gaben, soll eine Änderung im Schulversuchsparagrafen im Schulorganisationsgesetz (SchOG) "neue Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I (Hauptschule, AHS-Unterstufe, Anm.) ermöglichen". Schmied, die ursprünglich die von ihr geplante "Neue Mittelschule" nicht über Schulversuche, sondern als eigene Schulform im SchOG verankern wollte, rechnet nun mit 30 bis 40 Schulstandorten im Südburgenland, Graz, Voitsberg, Kärnten und Salzburg, die ab September 2008 Modellversuche durchführen werden.
Die Eckpunkte:
- Zwei Drittel der Lehrer und Erziehungsberechtigten der Schüler der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe, Hauptschule) müssen dem Modellversuch grundsätzlich zustimmen. Der ursprüngliche Plan Schmieds hätte vorgesehen, dass Eltern und Lehrer jeder betroffenen Schule der Einrichtung von "Schulmodellen" - wie bei Schulversuchen nötig - nicht zustimmen müssten.
- Modellregionen: Fix sind Graz, Salzburg, Kärnten und Burgenland-Süd.
- AHS- und Hauptschullehrer unterrichten gemeinsam, das Gehalt verändert sich nicht.
- Der Landesschulrat muss die Versuche beantragen.
- Die Versuche müssen vom Landesschulrat kontrolliert werden.
- Der Modellversuch muss sich auf vier Jahre zu erstrecken. Begonnen werden kann ein Modellversuch bis zum Jahr 2011/12 - dieser würde dann im Schuljahr 2014/15 enden.
- Bestehende AHS innerhalb des jeweiligen politischen Bezirks müssen in erforderlicher Anzahl weiterbestehen. Dies bedeutet einerseits, dass politische Bezirke, die derzeit keine AHS haben, nicht extra eine einrichten müssen. Andererseits kann in Bezirken mit nur einer AHS ein Modellversuch an dieser nur über einzelne Modellklassen durchgeführt werden und nicht am ganzen Standort
Bestandsgarantie für Schmied wichtig
Für Schmied ist
wichtig, dass es nun eine gesetzliche Regelung und damit eine
Bestandsgarantie für die Modelle gibt. Die Eltern könnten nun bis Februar
entscheiden, ob sie ihr Kind in eine Modellschule schicken oder nicht. Nun
beginne die "intensive Arbeit" mit den Bundesländern, deren
Landesschulräte einen Antrag auf einen Schulversuch stellen müssen. Außerdem
werde es eine breite Information der Öffentlichkeit über deren Ausgestaltung
geben. Den Gesetzesbeschluss im Nationalrat erwartet sie noch vor
Weihnachten.
Hahn sieht "emotionales finden" bei Mitbestimmung
Hahn
zeigte sich "glücklich": Bei der Mitbestimmung habe man sich "emotional
gefunden". Außerdem sei die Wahlfreiheit sichergestellt, sodass Eltern
sich aussuchen können, ob ihre Kinder eine Regelschule oder einen
Schulversuch besuchen. Auch die mögliche Vielfalt der Modelle sei
sichergestellt. Dass im nunmehrigen Entwurf der Finanzminister nicht mehr
aufscheint, erklärte er mit "work in progress".
Mit bestehenden finanziellen Mitteln auskommen
Schmied betonte,
dass sie vorerst aufgrund der begrenzten Zahl an Standorten mit den
bestehenden finanziellen Mitteln auskommen werde. Erleichtert wird dies
durch den Umstand, dass die dienstrechtliche Stellung der Lehrer unberührt
bleiben wird. Hauptschullehrer erhalten also nicht mehr Geld, wenn sie an
einer Modellschule unterrichten, sondern nehmen ihr Dienstrecht "wie
einen Rucksack mit", so Schmied. Wenn sich die Modellversuche
durchsetzen, müsse man aber natürlich über eine gemeinsame Lehrerausbildung
sprechen. Dies werde aber erst in der nächsten Legislaturperiode sein. Die
Modellversuche seien "keine Dauerlösung".