Hofburg-Wahl
SPÖ und ÖVP wollen Wahlrechtsreform
14.07.2016Gesetzesvorschlag für Zentrales Wählerregister und Online-Unterschrift bei Volksbegehren.
Die beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben im Parlament einen Initiativantrag für eine Wahlrechtsreform eingebracht. Dieser solle dazu dienen, die Diskussion weiterzuführen, sagte SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann am Donnerstag zur APA. Der Antrag sei eine "Verhandlungsbasis". ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl drängte auf einen raschen Beschluss.
Beschluss noch heuer gefordert
Gerstl forderte, das Gesetz jedenfalls noch heuer zu beschließen, weil das Innenministerium für den Aufbau der Datenbank ein Jahr brauche und bei einem späteren Beschluss nicht für die nächste Nationalratswahl, die planmäßig 2018 stattfindet, zur Verfügung stehen würde. Der am 8. Juli eingebrachte SPÖ-ÖVP-Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.
Hauptpunkt des Gesetzesvorschlags ist ein Zentrales Wählerregister, für ein solches haben laut Wittmann alle Parteien Zustimmung signalisiert. Das Wählerregister soll die administrative Abwicklung von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen erleichtern und auch die Ausstellung und Nutzung von Wahlkarten lückenlos dokumentieren.
Ein zweiter Punkt des Initiativantrags betrifft die Online-Unterstützung von Volksbegehren. Geht es nach SPÖ und ÖVP soll es künftig möglich sein, Volksbegehren per Bürgerkarte oder Handy-Signatur von zu Hause aus zu unterschreiben. Auch dafür ist ein Zentrales Wählerregister notwendig. Für eine Wahlrechtsreform braucht es im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit, die rot-schwarze Koalition ist also auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.
Weitere Reformpunkte
Die weiteren zur Debatte stehenden Reformpunkte zu Wahlbeisitzern, dem Zeitpunkt der Auszählung von Briefwahlstimmen und andere Erkenntnisse auf der Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl will Gerstl getrennt vom Zentralen Wählerregister nach der Wahlwiederholung am 2. Oktober diskutieren. Laut Wittmann sollen die Gespräche mit den anderen Parteien im Herbst fortgesetzt werden.
Wittmann kritisierte, dass die Umsetzung eines Zentralen Wählerregisters in der Vergangenheit daran gescheitert sei, dass "sie mit anderen Sachen junktimiert wurde". Er sprach sich am Donnerstag klar gegen einen Tauschhandel aus. Laut Gerstl handelt es sich bei dem nun eingebrachten Initiativantrag um einen "Uralt-Antrag", der das Verhandlungsergebnis von SPÖ und ÖVP mit den Oppositionsparteien von vor drei Jahren widerspiegle. Eine bundesweite Wählerevidenz war 2013 schon mehr oder weniger beschlussreif - wurde aber nicht umgesetzt, weil sie Teil des Demokratiepakets war, das mit der Wahl 2013 versandete.