Auch will Niessl ein landesweites Vorzugsstimmen-Modell bei Landtagswahl.
Pläne für eine Reform der Landesverfassung hat die SPÖ Burgenland im Rahmen ihrer Klubklausur in Parndorf präsentiert. Zu den Vorschlägen, über die man mit den anderen Parteien sprechen wolle, gehören eine Verkleinerung von Landesregierung und Landtag sowie die Abschaffung des Proporzes (Wahl der Regierungsmitglieder nach dem Verhältniswahlrecht, Anm.), so Landeshauptmann Hans Niessl. Mit einem neuen Vorzugsstimmen-Modell solle außerdem das Persönlichkeitswahlrecht ausgebaut werden.
Ende des Proporz
Aus Sicht der SPÖ sei besonders die Abschaffung
des Proporzes wichtig. In Salzburg, Tirol und Vorarlberg sei dies bereits
geschehen."Wir wollen den Proporz abschaffen, weil es in einer Demokratie
bedenklich ist, wenn Regierungsparteien Opposition machen", so Niessl. Wenn
eine Partei wie die ÖVP "in der Regierung Oppositionspolitik macht" und dem
Budget nicht zustimme, sei das "demokratiepolitisch bedenklich und ein
Grund, den Proporz abzuschaffen."
Verkleinerung
Durch eine Verkleinerung der Landesregierung von
sieben auf fünf Mitglieder sowie des Landtages von 36 auf 32 Abgeordnete
ließen sich innerhalb von fünf Jahren zehn Mio. Euro an Steuergeldern
einsparen, argumentierte der Landeshauptmann. Mitarbeiter von
Regierungsbüros, die von dieser Reduzierung betroffen seien, würden weiter
im Landesdienst bleiben. Ihre Funktionen würden jedoch nicht mehr
nachbesetzt.
Verfassungsreform
Im Zuge der Verfassungsreform solle auch die
Zahl der Wahlkreise von sieben auf zwei verringert werden, so Niessl. Damit
wäre ein Vorzugsstimmenmodell für das gesamte Burgenland möglich.
Vorstellbar sei für ihn auch, dass die Einsetzung von
Untersuchungsausschüssen durch den Landtag zum Minderheitsrecht wird.
Zur Umsetzung des Reformvorhabens soll es zunächst innerhalb der kommenden Wochen eine Enquete im Landtag geben, zu der die Landtagsparteien auch Experten einladen können. Im Anschluss daran lade er zu Parteiengesprächen ein, so Niessl. Noch in diesem Jahr werde dann ein Gesetzesantrag im Landtag einlaufen.