Noch vor Wahl

SPÖ will Gruppenklagen auch ohne ÖVP durchboxen

19.09.2017

Stöger: Bisher an Blockade einzelner Gruppen in der ÖVP gescheitert.

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Die SPÖ will in den letzten Wochen des Wahlkampfs die ÖVP in Zugzwang bringen und einzelne Gesetzesvorhaben notfalls auch ohne die Stimmen des Koalitionspartners im Nationalrat durchsetzen. Am Mittwoch will Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) ein Gesetz einbringen, das künftig Gruppenklagen von Konsumenten ermöglichen soll, was "bislang an der Blockade einzelner Gruppen in der ÖVP gescheitert ist".

   "Der Gesetzesentwurf ist fertig ausgearbeitet und wir werden jetzt bis morgen zum Plenartag noch einmal die Gespräche auch suchen", sagte SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien. Man werde aber nicht mehr den alten Weg gehen, "dass wir es der ÖVP schicken und die lässt es liegen und dann passiert nichts." Man werde das Gesetz jetzt noch mit allen Parteien besprechen und überlegen, es in den nächsten Tagen noch selbst im Parlament einzubringen.

   Man werde jetzt die Diskussion im Ausschuss führen und dann mit den Experten der anderen Parteien, sagte Schieder. "Und wenn sich Mehrheiten abzeichnen, ja, dann gibt's Mehrheiten, und dann wird man dann die Entscheidung treffen, ob diese Mehrheit mit oder ohne ÖVP gefunden werden kann." Man habe das schon über Jahre versucht, "der Justizminister ist leider die Arbeit schuldig geblieben in diesem Bereich". Es handle sich bei dem neuen Gesetz jedenfalls um "kein Wahlzuckerl, weil es kostet gar nichts".

   Mit dem Gruppenverfahrensgesetz sollen u.a. das Konsumentenschutzgesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, um in gleichartigen Rechtsstreitigkeiten Sammelklagen möglich zu machen. Das Gesetz soll Konsumenten zu ihrem Recht verhelfen, Unternehmen vor unlauteren Methoden ihrer Mitbewerber schützen und die Justiz entlasten, erklärte Stöger. Derzeit könnten geschädigte Konsumenten in Österreich nur selbst klagen, "mit vollem Prozess und Kostenrisiko. "Anwalts- und Gerichtskosten, komplexe Sachverhalte, teure Gutachten und ein ungewisser Ausgang dieser Klagen halten Konsumentinnen davon ab, hier auch eine Klage einzubringen."

   Was neu kommen soll: "Musterverfahren - das bedeutet, statt paralleler Prozesse mit der Gefahr widersprechender Entscheidungen sollen Verfahren in einem Testprozess ausgestritten werden. Gruppenverfahren - das bedeutet, dass man gleiche Sachverhalte gemeinsam klagen kann und, dass man eine Gewinnabschöpfung bei Bagatell- und Streuschäden hat, die dann dazu führt, dass es keinen Anreiz für gesetzwidriges Verhalten mehr gibt." Ein Gruppenverfahren soll künftig möglich sein, wenn mindestens zehn Personen Ansprüche geltend machen.

   Die SPÖ will vor der Nationalratswahl am 15. Oktober auch noch bei anderen Themen "Nägel mit Köpfen machen vor Ende der Legislaturperiode", so Schieder, etwa bei der Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten.

   Zum Verbot von Bankomatgebühren "liegt ein Gesetzesvorschlag von meiner Seite schon seit einem Jahr beim Finanzminister", sagte Stöger. Wenn die neue ÖVP sage, sie wolle Bargeld sichern, dann sollten die Leute auch gebührenfrei zu ihrem Bargeld kommen, so die SPÖ-Forderung.

   Im Parlament liege auch schon ein SPÖ-Vorschlag, nach dem alle Mietverhältnisse in Österreich dem gleichen Mietrecht unterworfen werden sollen. Blaue und Grüne hätten sich dazu zustimmend geäußert. "Das ist ein Thema, das hier im Haus liegt und das wir in den nächsten Tagen, nämlich morgen noch, anziehen wollen", sagte Schieder.
 

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