Die Ermittlungen gegen die Olympia beziehen sich auf den Verdacht des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz.
Auf den umstrittenen FP-Nationalratspräsidenten Martin Graf kommt neues Ungemach zu: SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hat gestern eine Sachverhaltsdarstellung gegen Grafs extrem rechte Burschenschaft Olympia eingebracht – „wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz“.
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Der Hintergrund: Die Olympen hatten auf ihrer Homepage just zum Jahrestag der Befreiung der Konzentrationslager der Nazis einen „bemerkenswerten“ Eintrag veröffentlicht: „Die Forderung ‚Niemals vergessen!‘ hat ihre vollste Berechtigung dort, wo es um die Errungenschaften unseres Volkes geht.“
Niemals vergessen bezieht sich normalerweise freilich auf die Gräueltaten der Nazis. Von Grafs Burschenschaft wird das plötzlich in Bezug mit „guten Traditionen“ des deutschen Volkes gesetzt. Und genau hier erkennt der Jurist den „begründeten Verdacht“, dass die Kameraden sich der „Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn schuldig“ gemacht hätten – da sie bewusst versuchen würden, so die Verbrechen der Nazis „zu verharmlosen“. Die Justiz prüft nun, ob sie gegen Grafs Burschenschaft Anklage erheben kann.