Hans-Peter Martin hat die Vorbereitungen für eine Wahlanfechtung abgeschlossen. Ob er sie bis Freitag einbringt, lässt er aber noch offen.
Hans-Peter Martin, der am 1. Oktober mit 2,8 Prozent den Einzug in den Nationalrat deutlich verfehlt hat, bestätigt gegenüber ÖSTERREICH erstmals, dass seine Wahl-Anfechtung voll auf Schiene ist. Die Vorbereitungen sind praktisch abgeschlossen, endgültig entscheiden will Martin aber erst. Die Frist zur Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) läuft bis Freitag.
Vorbereitet
Im VfGH will man die mögliche Anfechtung nur knapp
kommentieren: „Wir sind auf eine Anfechtung vorbereitet und würden das so
rasch wie möglich, aber auch so gründlich wie möglich bearbeiten“, heißt es.
Möglicher Ansatzpunkt für eine Anfechtung ist das BZÖ. Die Orangen sind in
Kärnten als „Liste Haider“, in den anderen Ländern aber als „Liste
Westenthaler“ angetreten.
Folgen offen
Behandelt werden könnte die Anfechtung frühestens in
der Ende November beginnenden Session des VfGH. Unklar ist, wie viel Zeit
die Beratungen brauchen und was die Folgen wären. Der VfGH kann nur jene
Teile einer Wahl aufheben, die konkret beeinsprucht wurden. Möglich wäre,
dass die Orangen nicht mehr als einheitliche Partei betrachtet werden. Bei
einer Neuauszählung unter dieser Voraussetzung würde das BZÖ aus dem
Nationalrat fliegen – und der Koalitionspoker hätte eine neue Wendung, weil
SPÖ und Grüne gemeinsam eine Mehrheit hätten. Denkbar ist aber auch eine
Wiederholung der ganzen Wahl.
Roter Einspruch
Zweiter Kandidat für eine Anfechtung ist die KPÖ,
die am Donnerstag darüber entscheiden will.