U-Ausschuss
Staatsanwalt entschuldigt sich bei Westi
29.09.2009
Die Causa Westenthaler im U-Ausschuss wurde am Dienstagabend beendet.
Nach rund neuneinhalb Stunden Einvernahme von Auskunftspersonen hat der Spionage-Untersuchungsausschuss seine Sitzung am Dienstagabend beendet. Der erste Themenkomplex - es ging um die Rufdatenerfassung des Handys von BZÖ-Abgeordnetem Peter Westenthaler - ist damit ebenfalls abgeschlossen. Die nächsten Zeugenbefragungen finden am Donnerstag statt.
Staatsanwalt entschuldigt sich bei Westenthaler
Der Sprecher der
Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, hat sich im Rahmen des
U-Ausschusses bei Westenthaler für Aussagen im Zusammenhang mit der
Rufdatenerfassung öffentlich entschuldigt. Jarosch wurde bei seiner
Einvernahme im Untersuchungsausschuss gefragt, warum er Westenthaler
unterstellt hatte, eine Freundin zu haben. Dies sei nicht seine Absicht
gewesen, so der Staatsanwalt.
Jarosch hatte am 9. Juli dieses Jahres die von der Staatsanwaltschaft angeordnete Überprüfung der Handy-Daten Westenthalers begründet und dabei öffentlich erklärt: "Wenn seine Freundin eine SMS schickt, wird es wohl kaum eine Polizeiinformation sein."
"Flapsig, lausig, schlampig, dumm"
Im U-Ausschuss
räumte er hier einen Fehler ein und erklärte, dass er auf die Frage eines
Journalisten in der Causa "flapsig, lausig, schlampig und dumm"
geantwortet habe. Ein vernünftigerer Vergleich wäre gewesen, wenn er etwa
gesagt hätte, dass die SMS von Westenthalers Chauffeur oder dessen
Sekretärin gekommen sei. Auch habe er nicht daran gedacht, ihm ein
außereheliches Verhältnis zu unterstellen. Jarosch betonte zudem, dass er
sich beim Betroffenen bereits persönlich entschuldigt habe.
Westenthaler "wurde nie als Beschuldigter geführt"
Am
Dienstag ging es im U-Ausschuss vor allem die Frage, ob Westenthaler im
Ermittlungsverfahren als Zeuge oder Beschuldigter geführt worden war.
Sowohl Staatsanwalt Gerhard Jarosch als auch sein Kollege Thomas Vecsey betonten, dass Westenthaler nie als Beschuldigter geführt worden war. Erst wenn konkrete Indizien für eine Straftat vorliegen, gelte man als Beschuldigter. Bei Westenthaler sei dies nicht der Fall gewesen. In der Causa wurde gegen einen unbekannten Kriminalpolizisten ermittelt, so Jarosch.