EU-Wahl

Stadler höhnt über Volksanwaltschaft

22.05.2009

Wegen Kritik an seinen "Volksanwalt"-Plakaten verweist Stadler, dass die Republik Österreich gar keinen Namensanspruch auf den Begriff "Volksanwaltschaft" hat.

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Der Spitzenkandidat des BZÖ für die EU-Wahl am 7. Juni, Ewald Stadler, hat im Streit mit der Volksanwaltschaft um die BZÖ-Wahlkampagne nur Spott und Hohn übrig für die Aufforderung, sich selbst nicht mehr als "Volksanwalt" zu bezeichnen.

"Schmarrn"
Am Freitag berichtete er in einer Pressekonferenz von einem an ihn ergangenen Brief der Finanzprokuratur. Darin wird er von der Prokuratur im Namen der Volksanwaltschaft aufgefordert, im Wahlkampf nicht mehr als "Volksanwalt" aufzutreten und Wahlplakate und dergleichen innerhalb 14 Tagen zu beseitigen. "Ein Schmarrn", so Stadler: Denn es gebe gar keinen Namensanspruch der Republik Österreich auf den Begriff "Volksanwaltschaft".

"Begeistert einverstanden"
Besonders amüsiert gab sich Stadler über die Aufforderung der Prokuratur - die als Anwalt der Republik fungiert - , "binnen 14 Tagen Plakate, Folder und sonstige Werbemittel zu beseitigen": Diesem Punkt könne er natürlich zustimmen, denn der Termin dafür wäre bereits nach der EU-Wahl. Einen von der Prokuratur verlangten Retourbrief unterschrieb er dann auch mit dem Vermerk "begeistert einverstanden", allerdings strich er die beiden anderen geforderten Punkte durch: So will er keine "ausdrückliche Unterlassungserklärung" abgeben und die Forderung, "es ab sofort zu unterlassen, für sich die Bezeichnung 'Volksanwalt' zu verwenden", sei "ein Schmarrn", so Stadler.

"Es gibt keinen Namensanspruch"
Das Schreiben der Prokuratur bezog sich auf §43 ABGB, wonach sowohl (Familien-)Namen von Privatpersonen als auch Firmennamen gegen unbefugten Gebrauch geschützt sind. Rechtsträger des Namensrechtes an "Volksanwaltschaft" sei die Republik Österreich, heißt es in dem Schreiben. "Es gibt keinen Namensanspruch."

Es sei traurig für die Bürger, dass Volksanwältin Gertrude Brinek (V) ihre Zeit für derartiges verplempere und damit nur Wahlkampfhilfe für die ÖVP liefere. Selbst der Bundespräsident würde ehemalige Volksanwälte mit der Bezeichnung "Volksanwalt" ansprechen. "Brinek muss ja Alpträume haben, wenn sie die die Präsidentschaftskanzlei geht", feixte Stadler.

Petzner: ÖVP nervös
Für Wahlkampfleiter Stefan Petzner - der seinen Spitzenkandidaten wiederholt explizit als "Volksanwalt" ansprach - zeigt das Vorgehen, dass die ÖVP nervös sei, weil das BZÖ "gut unterwegs ist". Das Wahlziel laute nach wie vor Einzug ins EU-Parlament, aber auch ein zweites Mandat sei "im Bereich des Möglichen". Er kündigte an, es werde in Wien nach der Wahl eine Servicestelle eingerichtet, wo die Bürger "Volksanwalt" Stadler persönlich mit ihren Anliegen konfrontieren werden können.

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