SPÖ-ÖVP-Einigung

Steiermark: Mindestsicherung 12-mal im Jahr

10.12.2010

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Im Frühjahr und Sommer vor der Landtagswahl war es ein heiß umfehdetes Thema, nun einigten sich SPÖ und ÖVP in ihrer neuen "Reformpartnerschaft" unspektakulär auf eine zwölfmalige Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung für Erwachsene. Für minderjährige Kinder soll sie 14 Mal im Jahr ausbezahlt werden, so LHStv. Siegfried Schrittwieser und Landtagsklubchef Walter Kröpfl (beide SPÖ) sowie ÖVP-Klubobmann Christopher Drexler am Freitag. Die Regelung soll nächste Woche im Landtag beschlossen werden und mit 1. März 2011 in Kraft treten.

Mindestsicherung soll offene Sozialhilfe ablösen
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung soll die bisherige offene Sozialhilfe - die laut Schrittwieser derzeit von rund 4.500 bis 5.000 Menschen bezogen wird - ablösen und stellt in ihrer Gestaltung nach den Worten des steirischen Sozialreferenten Schrittwieser "keine Hängematte, sondern ein Trampolin zum Sprung in den Arbeitsmarkt dar". Alleinstehende Erwachsene erhalten monatlich 752,93 Euro, Ehepartner bzw. Lebensgefährten 564,70 Euro jeweils zwölfmal pro Jahr. Für minderjährige Kinder sind 14-malige Auszahlungen von 143,06 Euro vorgesehen. Ab dem fünften Kind erhöht sich der Betrag auf 173,17 Euro.

Arbeitstauglichkeit wird überprüft
"Arbeitsverweigerer" haben laut Schrittwieser keine Chance, denn die Arbeitstauglichkeit werde überprüft, in Wien gibt es bereits ein Pilotprojekt mit Check in den Gesundheitsstraßen der PVA, eine ähnliche Regelung sei auch für die Steiermark denkbar. "Wer arbeitsfähig ist und ein Jobangebot nicht annimmt, verliert bei der ersten Verweigerung die Hälfte der Mindestsicherung, beim zweiten Mal den gesamten Betrag", so der Sozialreferent.

Gedeckelter Wohnkostenzuschuss
Bevor die Mindestsicherung zur Auszahlung gelange, müsse eigenes Vermögen und eigenes Einkommen herangezogen werden, so Schrittwieser. Vorgesehen ist ein sozial gestaffelter Regress, im Gegenzug wird auf die Einforderung von Unterhaltsklagen gegen nahe Verwandte verzichtet. Zusätzlich zur Mindestsicherung kann auch noch ein Zuschuss zu den Wohnkosten gewährt werden, jedoch mit einer Deckelung, die sich nach den durchschnittlichen Wohnkosten des jeweiligen Wohnbezirkes richtet. Außerdem sind Mindestsicherungsbezieher künftig krankenversichert.

Steiermark: Mehrkosten von 6,6 Mio. Euro
Österreichweit rechne man mit einer zusätzlichen Inanspruchnahme dieser Sozialleistung im Ausmaß von 20 Prozent, woraus sich für das Land Steiermark Mehrkosten von etwa 6,6 Mio. Euro ergeben würden. Allerdings würden diese Kosten nach Angaben des Sozialministeriums durch die Erhöhung der Notstandshilfe, die Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung und die verstärkte Betreuung durch das Arbeitsmarktservice kompensiert. Die beiden Klubchefs Kröpfl und Drexler zeigten sich angesichts der Einigung zufrieden, dass nach großen Differenzen nun die "Reformpartnerschaft ihre erste große Bewährungsprobe bestanden" habe.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel