Lange Verhandlung
Steirer nach Naziparolen verurteilt
14.01.2011
Die sechs Männer und Frauen erhielten zu 24 Monaten teilweise bedingt.
Sechs junge Steirer sind Freitag früh im Leobener Straflandesgericht wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz verurteilt worden. Die beiden Frauen und vier Männer hatten mehrmals öffentlich "Heil Hitler!" und andere Naziparolen gerufen. Die sechs Beschuldigten schoben ihr Verhalten auf eine starke Alkoholisierung und den "Gruppenzwang" - das Gericht verurteilte sie trotzdem zu bis zu zwei Jahren Haft. Das Urteil war Freitagmittag bereits rechtskräftig.
Nazi-Parolen
Vier der sechs Angeklagten im Alter von 20 bis 26 Jahre hatten sich im Juni vergangenen Jahres in einem Park in Leoben getroffen und zusammen Alkohol getrunken. Dann begannen sie am Hauptplatz Passanten zu beschimpfen und immer wieder "Heil Hitler", unterstrichen vom Hitlergruß, zu schreien. Dann gingen sie in ein Lokal und setzten ihre Nazi-Rufe vom Balkon herunter fort. Der 26-Jährige fuhr anschließend - obwohl er keinen Führerschein besitzt und alkoholisiert war - mit dem Auto nach Hause und nahm eine der Frauen mit.
Zusammen mit zwei anderen hielt der 26-Jährige sich im Dezember in einer Bar in Liezen auf, wo er wieder rechtsextreme Parolen zu rufen begann. Die beiden anderen machten mit und waren dazu auch geständig, sprachen bei ihrer Einvernahme aber von "Gruppendynamik".
Einschlägige Tattoos
Die beiden Frauen (23 und 24 Jahre alt) gehörten laut Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zumindest früher dem rechtsextremen Bereich an. Die 24-Jährige war einige Zeit mit dem 26-jährigen Angeklagten liiert und ließ sich ein Hakenkreuz und die Zahl "88" (bedeutet ebenfalls "Heil Hitler", Anm.) auf den Arm tätowieren. Einschlägige Tattoos von "Stolz SS" bis Keltenkreuz und Reichsadler finden sich auch bei den anderen Beschuldigten.
Verhandelt wurde am Landesgericht Leoben von Donnerstag bis Freitag 1.30 Uhr in der Früh: Während einer der 20-Jährigen zwölf Monate unbedingt und die 23-jährige Angeklagte 24 Monate - davon 21 bedingt - ausfasste, kamen die anderen mit gänzlich bedingten Haftstrafen davon. Die Geschworenen glaubten den Angeklagten nicht, dass sie so berauscht waren, dass sie nicht mehr wussten, was sie taten. Das Urteil nahmen die jungen Männer und Frauen sofort an - die Staatsanwaltschaft bestätigte die Strafen am Freitagvormittag.