Kommission soll verfassungsrechtliches Verbot der Sterbehilfe diskutieren.
Die parlamentarische Enquete-Kommission, die ein verfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe diskutieren will, hat sich am Mittwoch konstituiert. Als Vorsitzende wurde die ÖVP-Abgeordnete Gertrude Aubauer gewählt. Die nächste Sitzung soll in der zweiten September-Hälfte stattfinden, für den Jänner wird ein Bericht an den Nationalrat angepeilt.
Die Regierungsparteien
hatten sich bei den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, das Thema zumindest zu diskutieren. Die ÖVP tritt dabei für ein in der Verfassung verankertes Verbot der aktiven Sterbehilfe ein, die SPÖ ist laut ihrem Fraktionsvertreter in der Enquete, Hannes Jarolim, mehrheitlich dagegen. "Viele sehen nicht, was schon legal ist", sagte Aubauer nach der ersten Sitzung. Bereits jetzt könne in Österreich das Sterben "zugelassen" werden, etwa durch die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen.
Jarolim lehnt aber auch die verfassungsrechtliche Verankerung der aktiven Sterbehilfe ab: "Ich glaube, dass das nicht sinnvoll ist." Das Thema habe in der Verfassung "nichts verloren", da diese Materie in Österreich danach nie mehr diskutiert werden könne. "Jedenfalls ist das bei uns nicht die Mehrheitsmeinung", sieht er die SPÖ großteils seiner Meinung. Jarolim schlägt stattdessen vor, die palliative Hilfe auszubauen.
Aufruf zur Bürgerbeteiligung via E-Mail
Aubauer freut sich jedenfalls, "dass wir in Österreich breit diskutieren können". Via E-Mail (wuerdevoll.leben@parlament.gv.at) könne jeder seine Meinung zum Thema beisteuern. Für die Kommissionsvorsitzende ist der Begriff Sterbehilfe auch zu kurz gefasst, daher habe man den Enquete-Titel "Würde am Ende des Lebens" gewählt. Ein Schwerpunkt werde daher auch die Hospiz- und Palliativversorgung sein. Aubauers Wunsch ist es auch, etwa die Patientenverfügung zu verbessern.
Die Opposition ist beim Thema geteilter Meinung bis unentschlossen. "Wir sind klar gegen aktive Sterbehilfe", meinte etwa die FPÖ-Vertreterin Dagmar Belakowitsch-Jenewein, die ganz allgemein auf einen "einstimmigen Beschluss" hofft. Die Grüne Eva Mückstein ist gegen eine Verfassungsregelung: "Wir hatten in Österreich die notwendige Auseinandersetzung noch nicht."
Auch im Team Stronach sieht man keinen Grund, das Verbot der aktiven Sterbehilfe in den Verfassungsrang zu heben. "Für uns ist die derzeitige gesetzliche Regelung ausreichend", meinte zu Sitzungsbeginn Waltraud Dietrich, die den Mediziner Markus Franz an diesem Tag vertrat. Für die NEOS sitzt Gerald Loacker in der Kommission, der unmissverständlich meinte: "Wir sind dagegen, an der Verfassung herumzumurksen."
Der Kommission gehören insgesamt 18 Nationalratsabgeordnete aller Fraktionen an, auch der Bundesrat ist mit sechs - beratenden - Teilnehmern vertreten. Als Unterstützung werden auch Experten, sowie Vertreter von Berufsgruppen, der Länder, der Religionsgemeinschaften, der Universitäten und der Bioethik-Kommission beigezogen.