Sterbehilfe könnte als soziales Grundrecht in Verfassung verankert werden.
Bundespräsident Heinz Fischer ist mit seiner Skepsis gegenüber einem Verfassungsverbot der Sterbehilfe nicht alleine. Auch in den Koalitionsparteien verweisen die Verfassungssprecher auf die anstehende Diskussion. Sowohl dem SPÖ-Abgeordneten Peter Wittmann als auch seinem ÖVP-Gegenüber, Wolfgang Gerstl, geht es um die Verankerung von Grundrechten, betonten beide am Montag auf APA-Anfrage.
Fischers Meinung sei auch in der SPÖ keine Einzelmeinung, so Wittmann. Zum einen sei die Verankerung sozialer Grundrechte in der Verfassung wichtig, beim Thema Sterbehilfe gebe es aber "ein gewisses Unbehagen". Der SPÖ-Verfassungssprecher will sich das Thema in der anstehenden Enquetekommission nun einmal "grundsätzlich anschauen und wirklich diskutieren". Einen Fahrplan dazu gebe es allerdings noch keinen.
Auch Gerstl betonte, dass man sich laut Koalitionsabkommen auf eine Diskussion über die Verankerung von Grundrechten in der Verfassung geeinigt habe. "Es geht nicht darum, dass man irgendeinen Justament-Standpunkt einnimmt." Der ÖVP gehe es vielmehr um eine Wertehaltung, die auch jene der Österreicher widerspiegeln solle. Gerstl erwartet sich "offene Verhandlungen" zum Thema.
Noch keine "abschließende Klärung" gibt es auch innerhalb der FPÖ zum Thema, auch wenn man laut Verfassungssprecher Harald Stefan "grundsätzlich gegen Sterbehilfe" sei. "Der Teufel liegt ja im Detail" verweist Stefan auf weitere interne Diskussionen, in welche die Freiheitlichen auch Experten einbinden wollen.
Fischers Meinung ist die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol: "In der Frage sehe ich das ganz klar so." Sie fürchtet im Falle eines verfassungsrechtlich verankerten Sterbehilfeverbots ein drohendes "Denk- und Diskursverbot" und den Versuch, "eine dringend notwendige, längst überfällige Debatte zu verhindern".