Nach VfGH-Entscheid

Sterbehilfe wird 2022 legalisiert

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Per Gesetz soll die Sterbehilfe geregelt werden. Kommt es nicht zustande, wird jede Form der Sterbehilfe legal. 

Ab 1.1.2022 wird eine kleine Wortfolge aus dem Paragrafen 78 im Strafgesetzbuch entfernt -mit großen Folgen. Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Die Wortfolge "oder ihm dazu Hilfe leistet" hat der VfGH gekippt. Damit wäre grundsätzlich jede Form der Sterbehilfe straffrei.

Politik gefordert. Der VfGH hat der Politik aber eine Frist bis Ende dieses Jahres eingeräumt, damit sie das Gesetz entsprechend neu formulieren kann.

Todkranke vor VfGH. Ihren Ausgang nahm die heikle Materie schon vor zwei Jahren. Da klagten drei unheilbar kranke Menschen sowie ein Arzt beim VfGH gegen das Verbot der Sterbehilfe. Die Klage argumentierte, dass die aktuelle Gesetzeslage verhindere, jemandem beim Suizid zu helfen, wenn die Person wegen ihrer Krankheit selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, erläutert Verfassungsjurist und Universitätsprofessor Peter Bußjäger im INSIDER-Interview (siehe rechts). Der VfGH gab der Klage statt und nun ist die Politik am Zug.

Verfassungsministerin. Wie steht es derzeit um das Gesetz, fragte der INSIDER bei den Ministerien nach. Eine klare Antwort liefert Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP): "Als Verfassungsministerin ist für mich klar, dass das Erkenntnis des VfGH zur Sterbehilfe umgesetzt werden muss. Die Zeit drängt, denn bis Jahresende brauchen wir neue Regelungen. Der Ball liegt derzeit beim zuständigen Justizministerium, das auch zugesagt hat, einen Entwurf vorzulegen. Ich stehe jederzeit bereit für Verhandlungen."

Alma Zadic: »VfGH-Erkenntnis verfassungskonform umsetzen«

Edtstadler möchte, dass im Gesetz vor allem eines beachtet wird: "Ich will nicht, dass mit dem Tod geworben wird. Ich will keine Geschäftemacherei mit der Sterbehilfe."

Ärzte. Für den Präsidenten der Ärztekammer, Thomas Szekeres, steht fest: "Kein Arzt darf zur Sterbehilfe gezwungen werden. Das ist mir wichtig", sagt Szekeres dem INSIDER. Alle Leistungen müssten freiwillig erfolgen.

Justizministerin. Aus dem Büro von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), das derzeit mit der Ausarbeitung des Gesetzes zur Sterbehilfe beschäftigt ist, heißt es: "Unter Einbindung aller im Nationalrat vertretenen Parteien sollen bis 1.1.2022 (Außerkrafttreten des § 78 2. Fall im StGB) die gesetzlichen Regelungen erlassen werden. Ziel ist, das VfGH- Erkenntnis verfassungskonform umzusetzen." Wann der Gesetzesentwurf vorliegen wird, ist noch nicht klar. Im parlamentarischen Prozess gibt es dann die Möglichkeit einer Begutachtung und es soll eine breite öffentliche Diskussion der Regelung geben.

Heuer gab es bereits einen ausführlichen Austausch mit Stakeholdern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Pf lege und Hospiz sowie Religionsgemeinschaften wie der katholischen Kirche im Dialogforum Sterbehilfe. Die Gespräche über den Tod, sie werden weitergehen.

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