Jetzt sind die Details fixiert: Es wird künftig weniger Lohnsteuer bezahlt, und Familien sollen sich besonders viel ersparen.
Die Steuerreform hat sich am Mittwoch auf den Weg gemacht. ÖVP-Finanzminister Josef Prölls Entlastungspakt ist in Begutachtung und soll am 10. Februar durch den Ministerrat. Entlastet werden dadurch alle Lohnsteuerzahler. Derer wird es künftig weniger geben, da die Grenze für die Steuerbefreiung angehoben wird. Für Unternehmer werden Freibeträge erweitert. Dafür fällt die von der SPÖ seit Jahren bekämpfte Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne.
Weniger Lohnsteuer
Für den Normalbürger wohl am Interessantesten
sind die Änderungen bei den Steuertarifen. Steuerpflicht fängt künftig erst
bei einer Bemessungsgrundlage von 11.000 Euro an (entspricht einem
Bruttoeinkommen von rund 17.000 Euro), bisher lag der Mindestwert bei 10.000
Euro (= ungefähr 15.800 Euro). Der unterste Steuertarif bei Einkommensteilen
bis 25.000 Euro (Bemessungsgrundlage) sinkt von 38,33 auf 36,5 Prozent. Der
mittlere Tarif fällt von 43,6 auf 43,21 Prozent. Dieser gilt nunmehr bis zu
Einkommensteilen von 60.000 Euro, da der (unveränderte) Spitzensteuersatz
von 50 Prozent künftig erst ab diesem Betrag und nicht wie bisher ab 50.000
Euro wirksam wird.
Alle Dienstnehmer profitieren
Prozentuell stärker profitieren
werden von der Tarifsenkung niedrigere Einkommen. Ein Beispiel des
Finanzministeriums sieht bei einer Arbeiterin mit einem Bruttoeinkommen von
1.357 Euro eine steuerliche Entlastung von 423 Euro übers Jahr vor. Für
einen Arbeiter mit Einkunft von 2.201 Euro wird der Bonus 575 Euro betragen.
Damit erhält dieser zwar in absoluten Zahlen mehr, prozentuell steigt aber
die Arbeiterin mit dem niedrigen Einkommen besser aus. In absoluten Zahlen
ist die Entlastung bei den höheren Einkommen am Größten: So gibt es
beispielsweise bei einem Bruttogehalt von 3.600 Euro eine jährliche
Steuerersparnis von etwa 679 Euro.
Erleichterung für Unternehmer
Selbstständige werden durch
eine deutliche Erhöhung der Freibeträge auf Gewinne entlastet - diese
steigen von zehn auf 13 Prozent und werden auf alle betrieblichen Einkunfts-
und Gewinnermittlungsarten ausgeweitet. Das heißt: Alle Gewerbetreibenden,
Ein-Mann-Unternehmen und Selbstständige werden zusätzlich entlastet. Die
Maximal-Ersparnis liegt bei 1.950 Euro. Zusätzlich kann bei Gewinnen bis
30.000 Euro der Freibetrag künftig auch dann lukriert werden, wenn er nicht
wieder investiert wird.
Im Gegenzug für diese Verbesserungen fällt die Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne weg. Zu beachten ist ferner: Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, von denen z.B. einer ein Gewinnbetrieb (30.000) und einer ein Verlustbetrieb (-20.000) ist, sind die Einkünfte nicht zu kumulieren.
510 Mio. Euro für Familien
Für Familien mit Kindern bringt
die Steuerreform zusätzliche Erleichterungen: Sie sollen im Ausmaß von 510
Mio. Euro entlastet werden. Rund 2.000 bis 3.000 Euro Steuern soll sich eine
Familie durchschnittlich pro Jahr ersparen - was die ÖVP als "15.
Gehalt für Familien" anpreist. Ebenfalls in der Steuerreform
enthalten ist die viel diskutierte Absetzbarkeit von Spenden.
Hilfe bei Kinderreichtum
Die Entlastungsmaßnahmen für Familien
wurden schon Regierungsprogramm vereinbart: Die Kinderabsetzbeträge sollen
angehoben, ein Kinderfreibetrag eingeführt und Kinderbetreuungskosten (für
Kindergärten, Tagesmütter, Kindermädchen etc.) steuerlich absetzbar werden.
Für jede dieser Maßnahmen verzichtet der Staat auf rund 167 Mio.
Steuereinnahmen; weitere zehn Mio. Euro wird der steuerfreie
Arbeitgeberzuschuss kosten.
Höhere Kinderabsetzbeträge
Zum großen Familienpaket
zählt auch die 13. Familienbeihilfe, die bereits 2008 eingeführt wurde. Sie
kostet den Staat jährlich 250 Mio. Euro. Die Kinderabsetzbeträge (KAB)
sollen für alle Kinder von 610 auf 700 Euro erhöht werden. Statt bisher
50,90 Euro werden dann monatlich 58,40 Euro pro Kind gemeinsam mit der
Familienbeihilfe ausbezahlt.
Angehoben wird weiters der Unterhaltsabsetzbetrag, der nach der Zahl der Kinder gestaffelt ist: Für ein Kind beträgt er künftig monatlich 29,20 Euro (derzeit 25,50), für zwei 43,80 (38,20) und für jedes weitere Kind 58,40 (50,90). Er wird nicht gleich ausbezahlt, sondern muss in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Kind verringert Steuern
Mit dem neuen Kinderfreibetrag und der
neuen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wird ebenfalls das zu
versteuernde Einkommen von Eltern verringert. Pro Kind stehen Eltern künftig
220 Euro Kinderfreibetrag zu bzw. jeweils 132 Euro, wenn beide arbeiten.
Kindergarten absetzbar
Überdies werden bis zum zehnten
Lebensjahr des Kindes Betreuungskosten in Höhe von maximal 2.300 Euro pro
Jahr von der Steuer absetzbar sein, auch während des Bezuges des
Kinderbetreuungsgeldes. Laut dem Entwurf des Finanzministeriums muss das
Kind entweder in einer öffentlichen oder privaten Betreuungseinrichtung
(z.B. Kindergarten) untergebracht sein oder durch eine pädagogisch geeignete
oder geschulte Person betreut werden. Darunter fallen auch Kindermädchen
oder Leihomas. Nicht absetzbar sein sollen Verpflegungskosten oder Schulgeld
für Privatschulen.
Steuerfrei soll für einen Arbeitnehmer überdies künftig ein Zuschuss seines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung bleiben - und zwar bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Jahr pro Kind unter zehn Jahren.
Spenden für wohltätige Zwecke
Bei der Absetzbarkeit
von Spenden blieb Finanzminister Pröll trotz vieler Proteste hart: Nur
Zuwendungen an Organisationen, die mildtätige Zwecke erbringen oder in der
Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, werden steuerlich begünstigt - nicht
aber an Tier- oder Umweltschutzorganisationen. Als Sonderausgabe geltend
gemacht werden können bis zu zehn Prozent der Einkünfte bzw. des
Vorjahresgewinnes. Von dem Bonus profitieren also nur Steuerzahler - und
zwar für eine 100-Euro-Spende je nach Steuerklasse mit zwischen 36,50 und 50
Euro.
Liste mit Organisationen
Die begünstigten Organisationen werden
in einer "Spendenliste" erfasst. Sie müssen das beim Finanzamt
beantragen, das auch über ihre Aufnahme entscheidet. Voraussetzung ist, dass
eine Organisation mehr als drei Jahre besteht und dass sie jährlich einen
Wirtschaftsprüferbericht einreicht. Um in den Genuss des Steuerbonus zu
kommen, müssen die Spender der Organisation ab 2010 ihre
Sozialversicherungsnummer bekanntgeben, denn die Spendenempfänger müssen dem
Finanzamt diese Nummer, Namen und Betrag nennen.
Alles in Allem 3,2 Mrd. Euro
Pröll beziffert das Volumen des
Steuerreformpakets mit 3,2 Mrd. Euro. Großen Widerstand aus der SPÖ erwartet
sich der Vizekanzler nicht, vieles war schon im Vorfeld mit dem
Regierungspartner akkordiert worden. "Insgesamt ein Paket, das sich sehen
lassen kann", ist Pröll von seinem Wurf überzeugt.