Einigung
Steuerreform perfekt: Mehr Geld für ›Kleine‹
19.05.2015
Aber: Kassabon-Pflicht für Geschäftsleute und Kunden.
Wir haben noch einmal 50 Millionen Euro zusätzlich für die Kleinverdiener herausgeholt“, freut sich SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann im ÖSTERREICH-Gespräch. Wie berichtet, wird die Erhöhung der Steuergutschriften – von 110 auf bis zu 400 Euro – für Kleinstverdiener bereits 2015 in Kraft treten.
Die 5,2 Milliarden Euro schwere Steuerreform wurde gestern in die Begutachtung geschickt – mit Änderungen.
Das Vorziehen der Steuergutschrift war eine Forderung der SPÖ. Faymann: „Bis zu 1,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren davon, genauso wie die Wirtschaft, die auch durch diese Maßnahme von einer Stärkung des Konsums ausgehen kann.“
Schelling: »Keine weiteren Veränderungen mehr«
Die ÖVP hat wiederum Veränderungen bei der Grunderwerbsteuer durchgesetzt. Der Freibetrag für die Grunderwerbsteuer für betriebliche Übergaben wurde auf 900.000 Euro erhöht. Zudem wird die Steuer auf 0,5 Prozent gedeckelt. Was bleibt: die Umstellung von Einheits- auf Verkehrswert als Bemessungsgrundlage.
Die Registrierkassenpflicht (siehe rechts) bleibt jedenfalls. Kritik daran lässt VP-Finanzminister Hans Jörg Schelling nicht gelten. Zudem stellt der Finanzminister klar: „Der Verhandlungsspielraum ist ausgereizt.“ Es werde „keine großartigen Veränderungen mehr geben“.
Auch Faymann und VP-Vizekanzler Mitterlehner bleiben hart: „Bei der Betrugsbekämpfung haben wir uns auf das gesamte Paket geeinigt.“I. Daniel
Kunden müssen Kassabons nun aufbewahren
Die Registrierkassenpflicht ist nun fix – und sie beinhaltet Änderungen für Unternehmer und Kunden:
● Kassabons. Wie in Italien müssen auch heimische Kunden künftig den Kassabon aufbewahren. Vor der Tür können künftig schließlich Steuerfahnder stehen, die den Beleg kontrollieren.
● Nahe dem Geschäft. Der Bon muss nur nahe dem Geschäft vorgezeigt werden.
● Beleg bis zu 7 Jahren. Die Geschäftsinhaber müssen die Belege hingegen bis zu sieben Jahren behalten.