Nationalrat

Steuerreform wird nächste Woche beschlossen

05.03.2009

Ist die Steuerreform erst einmal beschlossene Sache, tritt sie Ende März rückwirkend mit 1. Jänner in Kraft.

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© APA/BARBARA GINDL
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Die Steuerreform wird Mittwoch kommender Woche im Nationalrat beschlossen. Ende März soll sie den Bundesrat passieren und dann rückwirkend mit 1. Jänner in Kraft treten.

Rückerstattung
Die Steuerzahler könnten damit bis spätestens Mai die Entlastung für die ersten vier Monate zurückerstattet bekommen. Im Finanzausschuss wird die Reform morgen beschlossen, heute stand ein Expertenhearing am Programm. Die Meinungen über die Wirkung der rund drei Mrd. Euro schweren Maßnahmen waren dabei unterschiedlich. Finanzminister Josef Pröll (V) und Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (S) verteidigten ihr Vorhaben.

Über Maastrichtgrenzen
Die Reformmaßnahmen seien leistbar, gleichzeitig habe man aber die Grundbalance nicht aus den Augen verloren, so Pröll. Aufchorchen ließ er mit der Aussage, dass man 2011, 2012 und 2013 wieder unter die Maastrichtgrenzen kommen wolle. Und das bedeutet, dass man 2009 und 2010 darüber sein wird.

Er sagte allerdings nicht, ob damit die Defizit-Grenze von drei Prozent oder das Staatsverschuldungslimit von 60 Prozent des BIP gemeint ist. Letztere hat Österreich wegen dem Bankenhilfspaket schon im letzten Jahr überschritten. Pröll bekräftigte zudem das Vorhaben, dass Arbeitnehmerveranlagungen künftig automatisiert werden.

3 Mrd. Euro
Die Steuerreform hat ein Volumen von etwas über drei Mrd. Euro. Sie beinhaltet:

  • Tarifreform (Kosten 2,4 Mrd.)
  • Maßnahmen für Familien (510 Mio.)
  • Spendenabsetzbarkeit (100 Mio. Euro)
  • Gewinnfreibetrag für Unternehmer und Freiberufler (300 Mio., 150 davon gegenfinanziert)
  • eine höhere Absetzbarkeit der Kirchensteuer (30 Mio.)
  • Besteuerung von Aktienoptionen für Manager, die durchschnittlich Mehreinnahmen von 30 Mio. Euro bringt.

Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel verlangte, dass die Rückzahlung der Steuersenkung gesetzlich vorgeschrieben wird. Denn bis jetzt sei der Zeitpunkt der Rückzahlung im Gesetzesentwurf nicht eindeutig geregelt. Die Unternehmen können, müssen aber nicht, rückwirkend auszahlen. Wenn die Unternehmen ihrer Lohnverrechnung nicht rückwirkend aufrollen, könnten sich die Arbeitnehmer die zu viel gezahlten Steuern erst mit der Arbeitnehmerveranlagung im nächsten Jahr zurückholen, so Tumpel.

Experten unterschiedlicher Meinung
Die Beurteilungen der Experten im Finanzausschuss fiel unterschiedlich aus. So sprach etwa Finanzwissenschafter Gerhard Lehner von einer großen Entlastung, die dem Konsum dienen werde. AK-Steuerexperte Otto Farny kritisierte einmal mehr die Besserstellung für atypische Beschäftigungsverhältnisse und warnte davor, dass Arbeitnehmer dadurch zunehmend aus regulären Arbeitsverhältnissen gedrängt werden.

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