Im Spitzenfeld
Steuerreformen brachten keine Entlastung
11.05.2010
In der EU überholt uns nur Griechenland mit einem stärkeren Anstieg.
Die Steuer- und Abgabenlast für österreichische Arbeitnehmer ist im Vorjahr erstmals seit Jahren wieder gesunken - ein Effekt der Steuerreform 2009. Allerdings zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auch, dass Österreich bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen weiterhin im internationalen Spitzenfeld liegt. Während die meisten anderen EU- und OECD-Staaten ihre Arbeitnehmer seit 2000 teils stark entlastet haben, sind die Steuern und Sozialabgaben in Österreich sogar noch leicht gestiegen.
Ein alleinstehender Durchschnittsverdiener (39.856 Euro brutto) hat im Vorjahr 47,9 Prozent seines Einkommens an Steuern und Sozialbeiträgen bezahlt. Das waren zwar weniger als 2008 (48,8 Prozent), aber immer noch um 0,6 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2000 - und das trotz zweier Steuerreformen (2004/2005 und 2009). De facto bedeutet das, dass die Steuersenkungen der vergangenen Regierungen - Finanzminister Karl-Heinz Grasser sprach 2004 sogar von der "größten Steuerreform aller Zeiten" - gerade einmal den inflationsbedingen Anstieg der Steuern ("kalte Progression") bremsen konnten, aber keine Entlastung brachten.
Im internationalen Vergleich steht Österreich mit diesen Zahlen recht einsam da, denn die meisten anderen OECD-Staaten haben ihre Lohnsteuern und Sozialabgaben seit 2000 gesenkt (von 37,8 auf 36,4 Prozent). Noch deutlicher fällt die Senkung in den 15 "alten" EU-Staaten aus (von 43,6 auf 41,6 Prozent). Gestiegen ist die Steuerlast für durchschnittliche alleinstehende Arbeitnehmer seit 2000 neben Österreich nur in einem einzigen erfassten EU-Staat, nämlich in Griechenland (und zwar deutlich stärker von 37,9 auf 41,5 Prozent).
Bestätigt wird dieser Trend auch von den anderen von der OECD berechneten Fallbeispielen: Während die Steuerlast seit 2000 im internationalen Durchschnitt gesunken ist, ist sie in Österreich leicht gestiegen oder stagniert.
Einige Beispiele: Eine unterdurchschnittlich verdienende Alleinerzieherin mit 26.703 Euro Jahresbrutto und zwei Kindern hat 2000 25,1 Prozent ihres Einkommens für Steuern und Abgaben abgeliefert, 2009 waren es 26,4 Prozent. Für ein berufstätiges Ehepaar mit zwei Kindern und 53.000 Euro Familieneinkommen lag die Steuerlast 2000 bei 36,3 Prozent, 2009 bei 36,8 Prozent. Leicht gesunken ist die Steuerlast demnach nur bei relativ gut verdienenden Alleinstehenden bzw. Paaren ohne Kinder.
Ungleichgewicht bei Spitzenverdienern
Außerdem weist die
OECD-Studie auf eine weitere österreichische Besonderheit hin: Weil die
Sozialbeiträge nach oben hin gedeckelt sind (für Einkommensteile ab der
"Höchstbeitragsgrundlage" von 4.110 Euro monatlich wird keine
Sozialversicherung mehr fällig) sinkt auch die Grenzsteuerbelastung der
Spitzenverdiener. Sie müssen im Fall einer Gehaltserhöhung deutlich weniger
Geld an den Fiskus abliefern als Niedrigverdiener, weil die von Arbeitnehmer
und Arbeitgeber zu leistenden Sozialbeiträge wegfallen.
Im Klartext bedeutet das: Wenn ein Arbeitgeber einem Angestellten bei rund 40.000 Euro Jahresbrutto 100 Euro mehr Gehalt gibt, fließen 65 Euro an den Fiskus. Bei einem Arbeitnehmer mit 80.000 Euro Jahresgehalt sind es dagegen nur 44 Euro. Eine ähnliche "Sägezahnstruktur" bei der Besteuerung hoher Einkommen gibt es nach Angaben der OECD außer Österreich nur noch in Luxemburg.